Kurzfassung

Der Fakultätsrat ist das oberstes Entscheidungsgremium einer Fakultät, in dem Hochschullehrer, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter sowie Studenten vertreten sind.
Er beschäftigt sich hauptsächlich mit Themen wie Studienordnungen, Haushaltsfragen und Berufungen.

Beschreibung

Der Fakultätsrat ist das oberstes Entscheidungsgremium einer Fakultät, dem der Dekan vorsteht. Dies ist in der Regel ein Professor, der vom Fakultätsrat gewählt wird. Der Fakultätsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • der Dekan oder die Dekanin
  • der Prodekan oder die Prodekanin
  • der Studiendekan oder die Studiendekanin
  • sechs Vertreter oder Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen
  • zwei Vertreter oder Vertreterinnen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Studierenden,
  • die Frauenbeauftragte.

Die Professoren haben in dieser Gruppe die absolute Mehrheit der Stimmen.

Der Fakultätsrat ist zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder der Dekanin oder eines anderen Organs der Fakultät bestimmt ist. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit Themen wie Studienordnungen, Haushaltsfragen und Berufungen, also Fragen, die die Fakultät betreffen. Bei bestimmten Entscheidungen muss jedoch zusätzlich die Zustimmung des Senats oder auch des zuständigen Landeswissenschaftsministeriums notwendig.