Kurzfassung

Der Studiendekan oder die Studiendekanin ist ein aus dem Fakultätsrat gewähltes Mitglied. Er ist für das Lehrangebot und die Studierbarkeit der Fächer an der Fakultät verantwortlich.

Beschreibung

Der Studiendekan oder die Studiendekanin wird vom Fakultätsrat aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren für drei Jahre gewählt. Nur Mitglieder des Fakultätrats können zum Studiendekan oder zur Studiendekanin gewählt werden. Eine Wiederwahl ist erlaubt.

Der Studiendekan ist verantwortlich für das Lehrangebot und die Studierbarkeit der Fächer an der Fakultät.

Aufgaben des Studiendekans laut Bayerischem Hochschulgesetz.
Der Studiendekan ...

  • sorgt dafür, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden
  • ist verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen
  • unterbreitet dem Dekan oder der Dekanin Vorschläge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel
  • soll in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen Stellung nehmen.