Beschreibung

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter ist meist ein Angestellter oder ein Beamter an einer Hochschule, der sein Studium bereits abgeschlossen hat und Professoren bei ihrer Forschung bzw. Lehre unterstützt. Der Präsident oder die Präsidentin ist Dienstvorgesetzter oder Dienstvorgesetzte der an der Hochschule tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Beamten und Beamtinnen.

Insbesondere zählen zu den wissenschaftlichen Mitarbeitern die Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die wie Professoren fest angestellt sind sowie eigene Lehrveranstaltungen und Prüfungen durchführen. Daneben gibt es noch die Lehrbeauftragen, die nur zeitlich befristet bestimmte Lehraufgaben übernehmen.

Neben dem wissenschaftlichen Personal gibt es an der Hochschule auch nichtwissenschaftliche Mitarbeiter, wie Techniker, Laborassistenten, Sekretärinen und Hausmeister. Diese nehmen keine Aufgaben in der Lehre wahr. Sie unterstehen dienstrechtlich im Gegensatz zum wissenschaftlichen Personal dem Kanzler oder der Kanzlerin.