Erste Schritte
Herzlich willkommen an der Hochschule Augsburg
Die offizielle Veranstaltung zur Begrüßung der Erstsemesterstudierenden findet am Mittwoch, 4. Oktober 2023 statt. Nähere Informationen folgen.
Vom Zulassungsbescheid zur Immatrikulation
Nach der Bewerbung können Sie Online im Portal von hochschulstart.de einsehen ob Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben.
Nach der Annahme des Zulassungsangebots wird für Sie ein Zulassungsbescheid Online bei hochschulstart.de generiert. Eine postalische Zusendung erfolgt nur, wenn Sie dies bei hochschulstart.de angegeben haben.
Sollten Sie einen Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten haben, beachten Sie bitte die dort genannte Frist für die Rücksendung Ihrer unterschriebenen Immatrikulationserklärung. Verpassen Sie diese Frist nicht! Ihre Studienzulassung verfällt ansonsten. Eine Nachfrist ist nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen möglich.
Ihren Antrag auf Immatrikulation stellen Bewerber für einen Bachelorstudiengang unter HISinONE:
Bei der Immatrikulation erhalten Sie auch die Campus Card Augsburg der Hochschule Augsburg. Die Campus Card hat mehrere Funktionen: Sie ist Ihr Studierendenausweis, Bibliotheksausweis, Bezahlkarte für Mensa und Cefeteria sowie auch Ihr Fahrausweis für den Augsburger Verkehrsverbund (Semesterticket).
Mit Ihrer Zulassung erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu der Höhe der einzelnen Gebühren und zu den Zahlungsabläufen.
- Semesterticket
Mit Ihrer Campus Card in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass können Sie alle Linien des Regional- und Stadtverkehrs (Bus, Straßenbahn, VGA Bus sowie zuschlagsfreie DB Züge in den AVV-Zonen 10 und 20 - benutzen. Schwerbehinderte haben auf Nachweis Anspruch auf freie Beförderung und brauchen die Gebühr für das Semesterticket nicht zu bezahlen. (siehe Tabelle Gebühren und Beiträge). Weitere Informationen erhalten Sie unter AVV-Semesterticket (externer Link) - Studentenwerksbeitrag
Das Studentenwerk Augsburg bietet Ihnen Service rund ums Studium, darunter Fragen zum BAföG, Wohnheim- und Zimmervermittlung, Sozial- und Rechtsberatung, Mensen und Cafeteria. Einen geringen Anteil dieser Kosten hierfür müssen auch die Studierenden tragen.
Sonderfälle Immatrikulation
In aller Regel können Sie sich nur an einer deutschen Hochschule immatrikulieren. Eine Doppelimmatrikulation ist nur in besonderen Fällen möglich und erfordert die Zustimmung beider Hochschulen. Auch die Immatrikulation in mehr als einem Studiengang ist nur in Ausnahmefällen möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Studentenamt.
Immatrikulation: so werde ich Student
Die Immatrikulation – also die Einschreibung in die Liste der Studierenden – erfolgt für einen bestimmten Studiengang und begründet die Aufnahme als Studentin bzw. als Student und damit die Mitgliedschaft an der Hochschule Augsburg. Der Zulassungsbescheid ersetzt nicht die Immatrikulation (Einschreibung).
Sie müssen innerhalb der von der Hochschule Augsburg gesetzten Frist über das WEB-Portal der Hochschule online die Annahme des Studienplatzes erklären und den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken.
Die Immatrikulation erfolgt auf postalischem Weg. Dazu
- schicken Sie den „Antrag auf Immatrikulation“ spätestens bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Datum per Post,
- laden Sie die im Zulassungsbescheid aufgeführten fehlenden Unterlagen im Bewerberportal hoch,
- beantragen Sie den Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung oder die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht (dieser wird uns daraufhin von der Krankenkasse elektronisch gemeldet) und
- laden Sie den Einzahlungsnachweis über die im Zulassungsbescheid genannten fälligen Gebühren ebenfalls im Portal hoch.
Der Nachweis ist durch einen Kontoauszug oder durch eine vom Bankinstitut unterschriebene Einzahlungsquittung zu führen. Onlineüberweisungen sind durch Vorlage eines Ausdrucks nachzuweisen, aus dem ersichtlich ist, dass die Überweisung ausgeführt wurde.
Schwerbehinderte, die nach dem Sozialgesetzbuch IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz des Beiblatts mit der dazugehörigen Wertmarke sind, müssen den Beitrag für das Semesterticket nicht entrichten und werden gebeten, eine Kopie des Beiblattes zum Ausweis für Schwerbehinderte mit der dazugehörigen Wertmarke vorzulegen.
Hochschule Augsburg
Studentenamt
Postfach 11 06 05
86031 Augsburg
Empfänger: Fachhochschule Augsburg
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE73700500002201190315
Geldinstitut: Bayerische Landesbank München
Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer / WS2022/2023 / Nachname Vorname
(zwingend in dieser Form erforderlich)
Bitte beachten Sie, dass Überweisungen ohne Angabe der Matrikelnummer nicht bearbeitet werden. Halten Sie die im Zulassungsbescheid genannte Immatrikulationsfrist unbedingt ein. (Es ist eine Ausschlussfrist!)
Wenn Sie innerhalb dieser Frist Ihre Immatrikulation nicht beantragen so verfällt die Zulassung. Eine erneute Berücksichtigung im Zulassungsverfahren ist nicht mehr möglich. Ihr Studienplatz wird an andere noch wartende Bewerber weitervergeben. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann Ihnen eine Nachfrist eingeräumt werden.
Wenn Sie den Abschnitt „Antrag auf Immatrikulation“ und alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, erhalten Sie von der Hochschule Augsburg die Bestätigung Ihrer Immatrikulation und die Campus Card (CCA). Die Campus Card Augsburg (CCA) ist der Studierendenausweis der Hochschule Augsburg in Form einer multifunktionalen Chipkarte. Bevor Sie die Campus Card das erste Mal einsetzen können, müssen Sie diese an einer der bereitgestellten Stationen validieren. Bei der Validierung wird der Informationsstreifen auf der Vorderseite der Karte mit dem aktuellen Gültigkeitsdatum bedruckt.
Immatrikulation von Hochschul- oder Studiengangwechslern und Immatrikulation in die Masterstudiengänge
Alle Informationen zur Immatrikulation entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Immatrikulationsbescheinigung
Die Immatrikulationsbescheinigung für Ihr erstes Semester erhalten Sie nach der Verarbeitung Ihrer Immatrikulationsunterlagen durch das Studentenamt auf dem Postweg.
Seit März 2021 können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung in den Folgesemestern im Studienportal HISinOne herunterladen: https://hisinone.hs-augsburg.de/qisserver/
Befolgen Sie dazu bitte die kurze Anleitung zu diesem Vorgang:
Ihre Immatrikulationsbescheinigung ist verifizierbar, das heißt Sie oder Dritte können Ihre Immatrikulationsbescheinigung auf Echtheit überprüfen. Besuchen Sie dazu bitte die Seite: https://hisinone.hs-augsburg.de/verify und geben dort den Verifikations-Code (zu finden im Bereich "Studentenamt" auf der rechten Seite der Bescheinigung) an.
Im Falle von technischen Rückfragen oder Hindernissen kontaktieren Sie bitte:
[Bitte aktivieren Sie Javascript]
Für fachliche Fragen finden Sie Ihre zuständige Ansprechpartnerin unter:
www.hs-augsburg.de/Studentenamt
Studentische Krankenversicherung: Das muss ich beachten!
Für die Immatrikulation benötigt jeder Studieninteressent (auch diejenigen aus einem EU-Mitgliedsland) eine elektronische Versicherungsmeldung einer gesetzlichen Krankenkasse.
Das Studenten-Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und der Hochschule läuft ab dem 1.1.2022 ausschließlich elektronisch ab.
Setzen Sie sich vor der Immatrikulation mit Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung, damit die Krankenkasse uns Ihren Versichertenstatus elektronisch übermitteln kann.
Unsere Kennungen für die elektronische Versicherungsmeldung sind:
- Betriebsnummer 81149601
- Empfängernummer H0001735
Wer kann Ihren Versichertenstatus melden?
Nur gesetzliche Krankenkassen!
A
Sie sind bereits bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, freiwillig versichert oder dort mitversichert (Familienversicherung)?
Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse für eine Versicherungsmeldung an unsere Hochschule.
B
Sie sind noch bei keiner gesetzlichen Krankenkasse versichert?
In diesem Fall müssen Sie sich für eine Krankenversicherung entscheiden und sich dort versichern.
C
Sie sind nach § 6 SGB V versicherungsbefreit oder nicht versicherungspflichtig bzw. bei einer privaten Krankenkasse versichert: kontaktieren Sie die gesetzliche Krankenkasse, bei der zuletzt eine Krankenversicherung bestand oder von jeder anderen gesetzlichen Krankenkasse (z.B. AOK am Wohn- oder Studienort) für die Versicherungsmeldung an unsere Hochschule.
D
Sie sind bei einer Krankenkasse privat versichert bzw. privat mitversichert (z.B. über ein Elternteil oder den Ehepartner)?
Nach Vorlage des Versicherungsnachweises der privaten Krankenversicherung können Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl die Versicherungsmeldung an unsere Hochschule anfragen.
Wechsel der Krankenkasse
Falls Sie während ihres Studiums die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, teilt dies Ihre Krankenkasse der Hochschule mit.
Eine Kündigung der Krankenkasse teilen Sie bitte dem Studentenamt umgehend mit. Andernfalls ist die Rückmeldung oder Weiterstudium nicht möglich.
Eine Versicherungsmeldung ist erneut zu beantragen, wenn Sie von der Hochschule Augsburg exmatrikuliert wurden und sich für das nächste Semester wieder neu immatrikulieren, z.B. in einem anderen Studiengang.
Fallbeispiele zum Thema Krankenversicherung:
1. Vater ist bei der Ortskrankenkasse (AOK) versichert, Sohn (20 Jahre) ist bei der Bundeswehr: zuständige Krankenkasse AOK
2. Vater ist privat gegen Krankheit versichert, Sohn (20 Jahre) soll privat gegen Krankheit versichert bleiben: hierfür muss der Sohn bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse die Meldung der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Studierenden beantragen.
a) Sohn war noch nie gesetzlich krankenversichert: zuständig ist jede gesetzliche Krankenkasse.
b) Sohn war früher gesetzlich krankenversichert, zuletzt bei der AOK: zuständige Krankenkasse ist die AOK
c) Vater ist privat krankenversichert, Sohn (20 Jahre) soll als Studierender bei einer
gesetzlichen Krankenkasse versichert werden: zuständig ist die neu gewählte gesetzliche
Krankenkasse. Kündigung der bisherigen privaten Krankenversicherung gem. § 5 Abs. 9
SGB V nicht vergessen!
3. Vater ist verstorben, er war vorher bei der AOK versichert, Sohn (22 Jahre) hat Waisenrente beantragt: zuständige Krankenkasse ist die AOK.