
Am 5. Juni 2019 findet von 13.15 bis 16.00 Uhr in Gebäude C, "Alte Mensa" die Infomesse zu Auslandsaufenthalten Go Out statt.mehr ...
Adrian Bieniec
Die offene Sprechstunde am 7. März 2019 fällt aus.
Bitte weichen Sie bei dringenden Anliegen auf die in Moodle frei gegebenen Termin aus.
Die Stiftung Bayerisches Amerikahaus gGmbH stellt regelmäßig in Abendveranstaltungen für Studierende und jungen Berufstätige die formellen Job- und Arbeitsoptionen vor, die Ihnen in den USA offen stehen. Außerdem erhalten die TeilnehmerInnen Tipps und Hinweise zur Stellensuche, dem Bewerbungsverfahren und der Visumsbeantragung.
Die Termine und Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte der Homepage
Ein Studium an einer amerikanischen oder kanadischen Hochschule ist der Traum vieler. Die Vorteile liegen auf der Hand: die Hochschulauswahl ist groß, das Studienangebot ist vielfältig und das Ausbildungsniveau besitzt einen guten Ruf. Nebenher erwirbt man Internationalität und Einblicke in politisch und wirtschaftlich bedeutungsvolle Länder und verschafft sich damit gute Grundvoraussetzungen für eine berufliche Karriere.
Die Stiftung Bayerisches Amerikahaus gGmbH zeigt den Weg auf, der zu einer Zulassung an einer nordamerikanischen Hochschule führt. Themen sind die Unterschiede im Bildungssystem, die formalen Voraussetzungen, das Bewerbungsverfahren, die allgemeinen Erwartungen der Hochschulen an die Bewerber sowie die Kosten und Fördermöglichkeiten.
Achtung: der Besuch dieser Veranstaltung ist Voraussetzung für die darauf aufbauende Veranstaltung Studieren in Nordamerika: Ask an Advisor!
Die Termine sowie Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte der Homepage
Nächste Ausschreibung folgt unter Vorbehalt der Mittelzuweisung durch das Ministerium im Laufe des Sommersemesters 2019
Ausländische Studierende können in materielle Not geraten und infolge dessen ihr Studium nicht fortsetzen. F.AU.ST e.V. kann schnell helfen oder Hilfe vermitteln, wenn begabte ausländische Studentinnen und Studenten aus ärmeren Herkunftsländern finanzielle Hilfe benötigen.
Der gemeinnützige Verein zur Förderung ausländischer Studierender in Augsburg e. V. (F.AU.ST e.V.) ist eine Initiative von Angehörigen des Studentenwerks, der Universität Augsburg und der Hochschule Augsburg sowie von Augsburger BürgerInnen.
Bewerbungsunterlagen:
Ansprechpartnerin: Lena Leznova
Detaillierte Informationen finden Sie auf der FAUST-Homepage
Qualifizierte Fachkräfte werden in Bayern gebraucht. Um interessierte ausländische Studenten und Absolventen über die beruflichen Perspektiven in Bayern zu informieren, zeigt das vom Bayerischen Staatsministerium des Innern gemeinsam mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit herausgegebene Faltblatt auf, welche ausländerrechtlichen Regelungen zur Aufnahme einer Arbeit in Bayern gelten und nennt Ansprechpartner bei den entsprechenden behördlichen Stellen.
Siehe: Wir brauchen Sie in Bayern
Masterstudierende der Hochschule Augsburg können sich bis zum 30.03.2019 zur Teilnahme an Austauschprogrammen mit Partnerhochschulen im Wintersemester 2019/20 bewerben.
Bis zum o.g. Termin sind die kompletten Bewerbungsunterlagen dem International Office (B 2.15) vorzulegen.
Nichteinhaltung der Abgabefrist führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
The deadline for the participation in exchange programes with Partner Universities for Master students is the 30.03.2019 for the Fall semester 2019/2020.
The complete application must be handed in to the International Office (B 2.15) by the date given above. Failure to comply will lead to exclusion of the application procedure.
Nächste Ausschreibung folgt voraussichtlich Dezember 2019/Januar 2020.
Nächste Ausschreibung folgt Dezember 2019/Januar 2020 für Auslandsaufenthalte im amerikanischen Studienjahr 2020/21.
Nächste Ausschreibung folgt unter Vorbehalt der Mittelzuweisung durch den DAAD im November/Dezember 2019.
Nächste Ausschreibung folgt voraussichtlich im Herbst 2019 für Auslandsaufenthalte im Kalenderjahr 2020.
In Bayern gibt es sechs Hochschulzentren für bestimmte Zielregionen: Das Bayerische Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südosteuropa (BAYHOST), das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BayFrance), das Bayerische Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT), das BayerischKalifornische Hochschulzentrum (BaCaTeC), das Bayerische Hochschulzentrum für China (BayCHINA) und das Bayerisch-Indische Zentrum für Wirtschaft und Hochschulen (BayIND).
Aufgabe der bayerischen Hochschulzentren ist es, den internationalen wissenschaftlichen Austausch in Forschung und Lehre zu fördern. Sie vermitteln Hochschulen Kontakte mit Wissenschaftseinrichtungen in den Partnerländern und unterstützen neue Kooperationen und Netzwerke. WissenschaftlerInnen und Studierenden, die sich für einen Aufenthalt im Ausland interessieren, bieten die Zentren zum Beispiel Förderprogramme für die Anschubfinanzierung neuer Forschungsprojekte, Mobilitätsbeihilfen für Forschungs-, Praktikums-, Sprach- und/oder Studienaufenthalten.
Auf den Homepages der Hochschulzentren können Sie nach passenden Stipendienausschreibungen recherchieren:
In Kooperation mit der kanadischen Botschaft in Berlin vermittelt die Deutsch-Kanadische Gesellschaft (DKG) einer sehr limitierten Anzahl herausragender deutscher Studierender studiennahe Praktika in Kanada. Die DKG ist ein seit 1951 bestehender gemeinnütziger Verein zur Förderung der wirtschaftlichen, kulturellen und menschlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Kanada. Einen Schwerpunkt unserer Arbeit bildet die Jugendförderung.
Bereits seit 1965 führen wir jährlich und ausschließlich für Kanada ein Work&Travel-Programm durch, an dem bisher über 3.000 Studierende erfolgreich teilgenommen haben. Zahlreiche Absolventen sind beruflich besonders erfolgreich und bewerten den Kanada-Aufenthalt als Meilenstein in ihrer Biographie. Viele sind noch heute Teil des deutsch-kanadischen Netzwerks.
Das DKG-Praktikantenprogramm bietet einer sehr limitierten Anzahl von exzellent ausgebildeten Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen eines Auslandspraktikums studiennahe Berufserfahrung in Kanada zu sammeln.
Zu diesem Zweck arbeitet die DKG mit namhaften in Kanada ansässigen kanadischen und deutschen Unternehmen, Beratungsfirmen und Institutionen zusammen, die ein Interesse daran haben, herausragende Studierende zu einem frühen Zeitpunkt in der Praxis kennen zu lernen.
Die DKG vermittelt die Praktikantenplätze und trifft als Talent Scout eine Vorauswahl unter den Bewerbern. Maßgeblich für ein Matching von Angebot und Nachfrage sind die individuellen Vorgaben der kanadischen Arbeitgeber. Die DKG unterstützt die Praktikanten/Rechtreferendare darüber hinaus bei der Beantragung des Visums, der Arbeitsgenehmigung und der Sozialversicherungsnummer.
Angesprochen sind in erster Linie Studierende wirtschaftsnaher und politischer Fachrichtungen sowie für angehende Ingenieure. Zusätzlich können wir für Juristen einige wenige Praktika bei führenden Wirtschaftskanzleien als Wahlstation im Rahmen der Referendarzeit vermitteln.
Wir erwarten in jedem Fall von den DKG Praktikanten
Beginn und Dauer der Praktika werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten vereinbart. Die Dauer des Praktikums beträgt ca. 6 Monate. Die Praktikanten werden von einer Führungskraft des jeweiligen Arbeitgebers als Mentor betreut. Eine Vergütung der Praktikantentätigkeit wird gegebenenfalls zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten abgesprochen.
Kosten
Die Bearbeitungsgebühr der DKG für die Vermittlung des Arbeitsplatzes und die Hilfestellung bei der Beschaffung des Visums beträgt € 200 und wird nur fällig bei erfolgreicher Vermittlung des Praktikums. Die Praktikanten/Rechtsreferendare werden mit der Vermittlung des Praktikums Mitglied der DKG. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 Euro jährlich (als Spende steuerlich absetzbar).
Die Praktikanten / Referendare tragen darüber hinaus die Kosten für An- und Abreise, die Gebühren der kanadischen Behörden für Visa und Arbeitserlaubnis (derzeit 150 kanadische Dollar) sowie die Krankenversicherung und die Lebenshaltungskosten in Kanada (einschließlich Wohnung). In vielen Fällen hilft der Arbeitgeber bei der Wohnungssuche oder bietet selbst eine Unterbringung an. Auch die DKG hilft mit Vermieterlisten.
Als Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung: Dr. Georg Schmitz, Deutsch-Kanadische Gesellschaft e.V., Vizepräsident, [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Bewerbungen sind per E-Mail zu richten an: [Bitte aktivieren Sie Javascript], Frau Gisela von Wissel
Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:
Das Heinz Nixdorf Programm zur Förderung der Asien-Pazifik-Erfahrung ermöglicht jungen deutschen Nachwuchsführungskräften sechsmonatige Berufserfahrung in asiatischen Ländern. Es vermittelt Einblicke in Arbeits- und Lebensbedingungen, in Wirtschafts- und Bildungssysteme der Gastländer, bereitet damit auf künftige Absatzmärkte vor und trägt zu globalem Denken und weltweiter Mobilität des Führungsnachwuchses bei.
Zielländer: V.R. China, Malaysia, Indien, Südkorea, Indonesien, Taiwan, Japan, Vietnam
Zielgruppe: Junge deutsche Berufstätige und Absolventen kaufmännischer und technischer Fachbereiche. Besonders leistungsfähige Studenten in der letzten Studienphase.
Programmdauer 10 Monate, davon
Teilnahmevoraussetzungen
Neben den formal-fachlichen Qualifikationen erwarten wir von den Interessenten ausgeprägte soziale Fähigkeiten zur Integration und Toleranz, sowie ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative.
Leistungen
Programmablauf
Die Suche der Praktikumsstelle erfolgt in Eigeninitiative.
Termine und Auswahl
Bewerbungen sind bis zum 30. September eines Jahres für eine Ausreise im darauffolgenden Jahr bei der GIZ einzureichen.
Die GIZ lädt zum Auswahlgespräch im November nach Bonn ein.
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Programm können im Internet eingesehen werden unter www.giz.de/hnp
Außerdem können sie per E-Mail [Bitte aktivieren Sie Javascript]
oder telefonisch unter 0228-4460-1293 oder 0228-4460-1150 angefordert werden.
Deutsche Gesellschaft für International Zusammenarbeit (GIZ)GmbH
Abteilung Heinz-Nixdorf-Programm
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Das BFHZ-CCUFB vergibt Mobilitätszuschüsse für Studenten bayerischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt in Frankreich planen. Der Zuschuss beträgt einmalig 500,--€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,--€. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen 4 Monate. Bei Forschungspraktika 1 Monat. Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.
Der Antrag sollte folgende Dokumente enthalten:
Falls Sie für diesen Aufenthalt Unterstützung von anderen Institutionen (etwa Stiftungen) oder aus anderen Programmen (etwa ERASMUS) erhalten, ist dies dem BFHZ-CCUFB mitzuteilen. Die vom BFHZ-CCUFB bewilligten Mittel müssen dann um einen entsprechenden Betrag gekürzt werden. Dies gilt nicht für Auslands-BAFöG.
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich angenommen wird und Sie den Zuschuss des BFHZ akzeptieren, verpflichten Sie sich, nach Ihrem Aufenthalt einen Erfahrungsbericht (siehe Download-Bereich der Homepage des BFHZ) zu verfassen.
Den vollständigen Antrag senden Sie bitte an:
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) vergibt Stipendien an Studierende aller Fachrichtungen, die sich im Bachelor oder maximal 6. Fachsemester befinden. Die Höhe eines Stipendiums ist auf 300 € pro Monat festgesetzt und wird auf maximal 900 € für drei Monate begrenzt. Außerdem werden pauschal die An- und Rückreise vom und zum Studienort gefördert.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsunterlagen sind im International Office mindestens 5 Wochen vor Antritt des Praktikums einzureichen.
Bewerbungsunterlagen, Förderhöhe und -zeitraum siehe Homepage des DFJW
Das BayCHINA fördert Studierende an bayerischen Hochschulen bei der Durchführung eines studienbezogenen Praktikums in China mit Zuschüssen für auslandsbedingte Zusatzkosten wie z. B. Flugticket, Versicherung etc.
Die Vergabe der Beihilfe richtet sich nach den Studienleistungen und der Zweckmäßigkeit bzw. Erfolgsaussicht des Praktikums (Motivationsschreiben und Praktikumsplan). Antragsberechtigt sind Studierende bayerischer Hochschulen, die bereits die Zwischenprüfung abgelegt bzw. mindestens 70 Credits erbracht haben. Die Beihilfe wird im Regelfall erst nach Abschluss des Praktikums und Einreichung eines Praktikumsberichts und Praktikumszeugnisses angewiesen. Die Förderung kann nicht oder nur in geringerer Höhe an Antragsteller vergeben werden, die bereits von anderer Seite eine Unterstützung erhalten (z.B. Auslandsbafög).
Bewerbungsfrist: Anträge können jederzeit eingereicht werden
Detaillierte Informationen und Antragsformular: Siehe Homepage von BayCHINA