BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Sigmund von Birken

1626 - 1681

 

Der Donaustrand

 

Zuschrift

 

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Vor-Erinnerung

 

LandMappen zeichnen und Länder beschreiben / ist eine mühsame Arbeit. Wer den Zweck richtig treffen wolte / müste / mit grossem Kosten / die Situation, Distans uñ Beschaffenheit der Oerter und Flüsse / erstlich mit den Augen / Füssen und Ohren / hernach erst mit den Händen abmessen. Wäre zuwünschen / daß jeder Fürst und Herr seinen verständigen Geographum, sein Gebiete zu durchwandern / verköstete: so hätte man von allen Ländern / ein richtige Wissenschaft zu hoffen. Gegenwärtiger Donau-Strand ist / mit sonderbarem Fleiß / aus Historischen und Geographischen Schriften zusammen getragen worden. Demnach darf der wehrte Leser hoffen / daß er hierinnen viel / so er anderweit vergeblich suchet / und voraus (welches / in den Mappen / eines der vornehmsten Stücke ist) die Flüsse fleissig benahmet / finden werde. Wo man gezweifelt / hat man lieber / was schlechte Oerter betrifft / den Platz leer lassen / als Ungewißheit ansetzen wollen: bleibt also dem Leser Raum / seine eigne Erfahrenheit mit beyzutragen. Weil wir hie nit im Land der Vollkommenheit leben / uñ das Irren menschlich ist / als wird der bescheidene Leser / die befindlichen Fehler mit dem Gewissen seiner eignen Gebrechlichkeit entschuldigen.

Mancher Scharteken-Bettler u. scheelsichtiger Dünkelwitz / ihme einbildend / es fey die Correctur aller Schriften ihm anbefohle[n] / reibet seine Eselsrüsel an ein paar Disteln / (derer sonst ein Verständiger unter so viel ümherstehenden Blumen / nicht warnimmet) da er doch selber Bruten mit langen Ohren und dene[n]selben 100 Unforme / angebiehret / die man ihm im Spiegel weisen könde. Hingegen finden sich unersättliche Geldhamstre und vielfrässige Raben / welche eines andern Erfindungen mit ihren Raubers-Klauben zu sich ziehen / nachdrucken und nachkratzen: und also dem jenigen / der solche mit rechtem Titel an sich gebracht / auch neben dem Autore viel Zeit / Mühe und Kosten daran verwendet / seine Ergötzlichkeit abstricken / und mit einer Waare / die nit ihr ist / handeln wollen. Uberdas schänden und fälschen solche Erfindungsdiebe / die Kunstsachen / bringen den Kaufer unnützlich ums Geld / und betrügen den Leser indem sie solche gantz liederlich und unrichtig nachmäkeln lassen. Also seynd sie dreyfache Diebe / in dem sie dem Nächsten den Genieß seiner Mühe und Arbeit / dem Käufer seinen Pfenning / und dem erfundenen Werk seine Güte / stehlen. Kan einer etwas bässers erfinden / so ists ihm erlaubt / und werden alle Kunstliebende sich darob erfreue[n] Aber / eines andren Erfindung von Wort zu Wort nachklecken vor die Seine ausgeben / und also zugleich stehlen und lügen ist kein Thun eines ehrlichen Manns: Furari & mentiri, non est boni viri. Solchen Schriften-Dieben / ist in den Rechten / gleich andern Dieben / die Straffe verordnet: wovon nächst andern Eberh. Speckhan. cent. I. quaest. jur. 88. mir Umständen zulesen ist. Solte ein dergleichen homo trium literarum, sich an diese LandMappe und Werklein machen / wird der Autor, als ohne das eine Keys. privilegirte Person / ihme der Gebühr nach zubegegnen / Mittel und Gelegenheit wissen: welcher dem wehrten Leser sich zu freundlicher Wolneigung empfihlet.