B  I  B  L  I  O  T  H  E  C  A    A  U  G  U  S  T  A  N  A
           
  Friedrich Gottlieb Klopstock
1724 - 1803
     
   



D i e   d e u t s c h e   G e l e h r t e n r e p u b l i k .
I h r e   E i n r i c h t u n g .   I h r e   G e s e z e .
G e s c h i c h t e   d e s   l e z t e n   L a n d t a g s .
A u f   B e f e h l   d e r   A l d e r m ä n n e r
d u r c h   S a l o g a s t   u n d   W l e m a r .
H e r a u s g e g e b e n   v o n   K l o p s t o c k .
E r s t e r   T h e i l .


E i n r i c h t u n g   d e r   R e p u b l i k .

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Die Republik besteht aus Aldermännern, Zünften, und Volke.
      Wir müssen auch, weil dieses einmal nicht zu ändern ist, Pöbel unter uns dulden. Dieser hat sich fast auf jedem Landtage über seine Benennung beschwert. Man hat ihm zu seiner Beruhigung verschiedne andre Benennungen angeboten als: Das geringe Volk, der grosse Haufen, der gemeine Mann; aber er hat damit nie zufrieden seyn, sondern immer: Das grosse Volk heissen wollen. Die Jahrbücher sezen beständig: Pöbel.
      Es thut nicht Noth ihn zu beschreiben. Er hat keine Stimme auf den Landtagen; aber ihm wird ein Schreyer zugelassen, der so oft man nach einer Stimmensamlung ausruht, seine Sache recht nach Herzens Lust, doch nur eine Viertelstunde lang, vorbringen darf. Er ist gehalten einen Kranz von Schellen zu tragen. Nach geendetem Landtage wird er allezeit Landes verwiesen.


      Von dem Volke.

Zum Volke gehört, wer, ohne sich über das Mittelmässige zu erheben, schreibt, oder öffentlich lehrt, oder die Wissenschaften in gemeinem Leben anwendet; ferner gehören diejenigen dazu, welche so wenig von dem wissen, was würdig ist gewust zu werden, (es komt hier auch mit in Betracht, wenn sie sich auf zu viel Unwissenswürdiges eingelassen haben) daß sie nicht zünftig sind. Ausser diesen wird die Zahl des Volkes auch noch durch die schwankenden Kenner, und diejenigen Jünglinge vermehrt, welche von sich hoffen lassen, daß man sie bald in eine Zunft werde aufnehmen können. Diese Hofnung schlägt freylich nicht selten fehl, und manche von diesen Jünglingen bleiben zeitlebens unter dem Volke. Indeß ist es doch gut, hier bey der Untersuchung nicht zu streng zu verfahren; denn sonst würde man wol gar einigen Jünglingen an-rathen müssen, sich für erst unter dem Pöbel aufzuhalten, unter dem sie nur verwildern, und ganz würden verdorben werden. Aber diese dürfen es dann auch nicht lange anstehn lassen, sich würdig zu machen, dem Volke anzugehören; denn sonst müssen sie sich, oft sehr unvermutet, unter den Pöbel begeben.
      Das Volk hat einen Rathfrager. Diesen lassen die Aldermänner oder auch die Zünfte so oft zu Anfragen vor, als er es verlangt. Er hat über dieses auch das Recht etwas öffentlich vorzutragen, so wie es die Anwalde der Zünfte haben, aber doch mit dem Unterschiede, daß er nur den Aldermännern; die Anwalde hingegen, ob es gleich gewönlich durch die Aldermänner geschieht, der Republik vortragen. Die Aldermänner können daher den Vortrag des Rathfragers abweisen.
      Dieß schränkt zwar auf der einen Seite das Volk ziemlich ein; auf der andern Seite aber hat es, wie man gleich hören wird, auch Vorzüge, nicht nur vor jeder einzelnen Zunft, sondern sogar vor den Aldermännern.
      Es hat lange gewährt, eh die Einrichtung der Republik in dieses Gleis gekommen ist. Unsre jungen Politiker pflegen noch sehr oft darüber in Streit zu gerathen, ob es so auch gut sey.
      Wenn unter dem Volke die Mehrheit über zwey Drittheil geht; so macht sie bey der Stimmensamlung drey Stimmen aus: und zwey, wenn sie unter zwey Drittheilen ist. Sind die einzelnen Stimmen getheilt; so hat das Volk gar keine Stimme.
      Im vorigen Jahrhunderte, da dieser Unterschied noch nicht war, da das Volk noch vier Stimmen hatte, und da über das bald diese bald jene Zunft auf einige Zeit einzugehn pflegte, weil es an Wahlfähigen fehlte, ist das Volk Urheber mancher Zerrüttungen in der Republik gewesen.
      Doch eh wir fortfahren von ihrer Einrichtung Nachricht zu geben, müssen wir ein Paar Worte von den Altfranken sagen.
      Man nent diejenigen Deutschen, die nicht zu der Republik gehören: Altfranken. Die Mitbürger anderer Gelehrtenrepubliken heissen bey uns: Ausländer, und die übrigen Einwohner andrer Länder: Fremde Leute. Die Benennung: Altfranken, drükt auf keine Weise Geringschäzung aus; sie ist in Gegentheile mit daher entstanden, weil wir nicht haben wolten, daß Deutsche solten Ausländer genent werden, obgleich diejenigen Deutschen, die keine Mitbürger unsrer Republik sind, (es versteht sich von selbst, daß hier von denen die Rede gar nicht ist, die ihre Erziehung und Lebensart von allem Zugange zu den Wissenschaften völlig ausschliessen,) in Beziehung auf uns, wol so hätten heissen können.
      Der Ursprung dieser Benennung geht in alte Zeiten zurük. Es war damals, da unsre Republik entstand, nicht lange her, daß sich die Deutschen noch Franken genant hatten. Nun hatten die kühnen edlen Franken zwar grosse Thaten gethan, auch sogar einige gute Geseze gegeben; aber die Wissenschaften hatten sie nicht geliebt. Daher unsre Benennung: Altfranken, um diejenigen zu bezeichnen, die uns nur in Absicht auf die Wissenschaften nicht angehören. Wir schäzen die Altfranken; denn man kann Verdienste haben, ohne mit den Wissenschaften bekant zu seyn: aber wir verachten sie auch von ganzem Herzen, sobald sie sich es herausnehmen deswegen, weil sie unwissend sind, mit Stolz auf uns herabsehn zu wollen. Und hier schüzet sie nichts gegen uns. Aus welchen alten Häusern, wie mächtig, wie bebändert und betitelt, wie reich, wie erfindsam in allen Arten des Wuchers, wie wohlgewachsen, wie modisch, wie fertig in Leibesübungen, fremden Sprachen, und Spielen, durch welche genaue Bande mit der sogenanten grossen oft sehr kleinen Welt sie verbunden seyn, und wie laut sie sich auch für Kenner der schönen Künste ausgeben mögen; sie werden verachtet.
      Man muß übrigens die Altfranken ja nicht mit unserm Pöbel verwechseln. Ein Mitglied des Pöbels verdirbt die wenigen Naturgaben, die es etwa noch haben mag, durch das Studieren; ein Altfranke läst sich gar nicht darauf ein. Denn daß er etwa auch einmal in einem Buche blättert, oder einem Gelehrten mit Gebehrdungen zuhört, als ob er wirklich Ohren für ihn hätte, das verändert bey der Sache nichts.


      Von den Zünften.

Wir haben vier ruhende, und elf wirksame Zünfte. Diese werden gewönlicher: Oberzünfte, und jene Unterzünfte genant.
      Die Mitglieder der Unterzünfte haben manchmal Geschäfte im gemeinen Leben, zu deren Betreibung allerdings dieß und das Theilchen einer kleinen Kentnis erfodert wird; aber solche entfernte Beziehungen entscheiden nichts, und die Unterzünfte werden ihrer ungeachtet in Absicht auf die Republik als ruhend angesehn.
      Sobald ein Unterzünfter schreibt, oder öffentlich lehrt, oder seine Wissenschaft im gemeinen Leben anwendet; das heist, sobald er aus dem Bezirke hervortrit, in welchem alles, was er weiß, nur zur Nahrung oder auch zum Schmause seines eignen Geistes da ist; so komt er dadurch, nach der Beschaffenheit der Schriften, des Vortrags, der Anwendung, entweder unter das Volk, oder in eine Oberzunft, doch in dem lezten Falle so, daß er der Zunft, auf welcher er zuvor war, auch noch angehören kann. Überhaupt kann man bey uns zwey ja bisweilen drey Zünften angehören; man muß aber, wenn Landtag ist, die ganze Zeit über, auf der Zunft bleiben, die man für dasmal gewählt hat. Die Unterzünfte sind:
      Die Zunft der Wisser, oder derer, welchen beynah alles Wissenswürdige bekant ist. Diese Zunft ist seit je her sehr klein gewesen.
      Die Zunft der Kundigen, derer, die mehr als die Hälfte des Wissenswürdigen wissen.
      Die Zunft der Drittler. Ihre Benennung zeigt ihre Beschaffenheit. Es ist eine überaus grosse Zunft.
      Die Zunft der Kenner. Durch diese Zunft wird zwar die Zahl unsrer Mitbürger nicht wenig vermehrt, wir haben sie gern unter uns, und sie thut auch wol bisweilen etwas für uns; allein die meisten ihrer Mitglieder stehen gleichwol in zu vielen und zu genauen Verhältnissen mit den Altfranken, um patriotisch genung gegen die Republik gesint zu seyn. Sie hat auch Zünfterinnen; aber diese haben bisher nur immer Abgeordnete auf die Landtage geschikt. Vielleicht würde, wenn sie selber kämen, die Zunft patriotischer werden.
      Bey Aufnamen in die Unterzünfte haben die Aldermänner viel saure Arbeit. Denn ohne ihre Genehmigung kann Niemand auf eine Unterzunft kommen. Man vermutet, daß sie den nächsten Landtag neues Maaß und Gewicht des Wissenswürdigen werden einzuführen suchen. Was sie bisher davon abgehalten hat, ist die alsdann schwerere Berechnung gegen ausländisches Maaß und Gewicht gewesen. Auch wird, wie man sagt, auf diesem Landtage der grosse Unterschied, der zwischen Geschmak und Kennerey ist, genauer festgesezt werden.
      Gewönlich werden nur die in die Oberzünfte aufgenommen, die selbst denken, selten nachahmen, und als Entdecker oder Erfinder wenigstens zu einiger Höhe gekommen sind. Die Oberzünfte haben jezt Anwalde und Älteste, auf welche sie stolz seyn dürfen. Bey einem Ältesten kömt es nicht auf seine Jahre, sondern auf die Zeit an, die er Zünfter gewesen ist.
      Wir sind verpflichtet bey der Nachricht von den Oberzünften allzeit zu erwähnen, daß diese oder jene derselben entweder entdecke oder erfinde, oder auch beydes vereine. Damit wird nicht gesagt, daß es jeder Zünfter thue, auch nicht, daß es die meisten zu allen Zeiten gethan hätten; (denn man konte ja wol bisweilen bey der Wahl eines Mitzünfters Erwartungen von ihm haben, die er nicht erfülle,) aber die Zunft selbst kann sich deswegen nichts vergeben, noch Vorzüge verschweigen lassen, in deren Besize sie seit vielen Jahren ist.
      Weil wir Deutschen von uns selbst so wenig wissen; so sind uns auch grossentheils unsre eignen Reichthümer, wenigstens ihrem ganzen Werthe nach, unbekant. Auch das gehört zu diesen Reichthümern, was wir roh hinwarfen, und was dann die Ausländer nahmen, ausbildeten, und sich zueigneten. Aber die Geschichte wird schon zu ihrer Zeit aufstehn, und reden.
      Man lerne, was man Ausländern, (sagte einmal ein Aldermann,) die etwa was gegen uns vorbringen, zu antworten habe. Dieß hat man ihnen zu antworten: In keiner Gelehrtenrepublik ist so viel entdekt und erfunden worden, als in der deutschen; und sie werden stillschweigen, wenn sie nicht unwissend oder Thoren sind, die in Ausflüchten oder Hartnäckigkeit Ruhm suchen.
      Einige der Oberzünfte sind darstellende, und andre abhandelnde.
      Darstellung und Abhandlung (dieß möchte einigen vielleicht noch nicht recht bekant seyn,) sind nicht wenig von einander unterschieden. Abhandlung ist gewönlich nur Theorie, und wo sie es nicht ist, da ist sie doch von der Darstellung gleich weit entfernt. Die Art des Vortrags, die zum Exempel ein Naturforscher zu der Beschreibung einer gehabten Erfahrung wählt, gränzt wenigstens sehr nah an den Vortrag der Abhandlung; Darstellung hat Theorie. Sie beschäftigt, bey der Hervorbringung, die ganze Seele; Abhandlung nur das Urtheil. Die Beschaffenheit dessen, was auf beyden Seiten hervorgebracht wird, lernt man am besten kennen, wenn man auf die Wirkung des einen oder des andern Acht hat; und Wirkung zeigt sich vorzüglich durch ihre Dauer. Ein abhandelndes Werk geht unter, sobald ein besseres über eben diesen Inhalt erscheint. Ein Werk der Darstellung, (wenn es sonst zu bleiben verdient,) bleibt auch nach Erscheinung eines bessern über eben den Inhalt. Wir sagen nur, daß es bleibe, und leugnen damit nicht, daß es nicht etwas von seinem Werthe verliere.
      Die Abhandlung nimt bisweilen, weil sie ihre Bedürfnisse kent, einige Töne von der Darstellung. Sobald sie zu viel nimt, wird sie Zwitterwerk. Und Zwitterwerk kann zu nichts weiterm gelangen, als etwa dann und wann Mode zu seyn. Man hat hierinn zu viele vergebliche Versuche gemacht, als daß die Sache nicht entschieden seyn solte.
      Die darstellenden Zünfte sind:
      Die Zunft der Geschichtschreiber. Sie erfinden, wenn sie auf neue Art darstellen, und entdecken, wenn sie das wirklich Geschehne herausbringen. Wer den Namen eines Geschichtschreibers mit Recht führen will, muß beydes vereinigen. Diese Zunft würde die kleinste unter allen seyn, wenn sie nicht auch die zu Mitgliedern aufnähme, die sich bloß mit Untersuchung des Geschehenen beschäftigen.
      Die Zunft der Redner. Viele, die dem Namen nach auch Redner sind, hat diese Zunft nicht aufnehmen wollen. Sie haben sich unter das Volk begeben müssen. In den ältesten Zeiten Deutschlands waren vornämlich die Oberrichter und die Feldherren Redner. Sie sind durch die verschiednen Arten der Darstellung Erfinder.
      Die Zunft der Dichter. Sie sind theils durch die Erdichtung, und theils durch neue Arten der Darstellung Erfinder. Noch nie ist diese Zunft so groß als jezt gewesen; und doch hat man die Mitzünfter nicht ohne Strenge gewählt.
      Die abhandelnden Zünfte sind:
      Die Zunft der Gottesgelehrten. Sie sind Entdecker, wenn sie die Schrift von unrichtigen Auslegungen reinigen, und neue machen. Als Prediger können sie auch den Rednern angehören. Sobald sie aber so mittelmässige Redner sind, daß sie als solche unter das Volk müssen, so sind sie (man ist hierinn nach Beschaffenheit der Zeiten mehr oder weniger streng gewesen) auch auf der Zunft der Gottesgelehrten nicht zünftig mehr. Man vermutet zwar, daß den bevorstehenden Landtag viel Streitigkeiten hierüber vorfallen werden; aber gleichwol ist es, wie uns dünkt, nicht zu befürchten, daß diejenigen die Oberhand behalten werden, welche auch die guten Redner aus den Kirchen verbannen wollen. Solcherley so oft schon da gewesene und bald wieder verschwundne Vorurtheile pflegen eben kein Glük zu machen, wenn die Republik versammelt ist.
      Die Zunft der Naturforscher. Eine grosse verehrungswürdige Zunft, zu der vornämlich auch die Ärzte gehören. Einige gehen mit ihrem Ursprunge bis in die Zeiten der Druiden zurük. Diese liessen die Verse, in denen ihre Untersuchungen enthalten waren, nicht aufschreiben, sondern nur auswendig lernen; und so musten sie desto gewisser untergehn. Von dem getischen Druiden Orpheus ist etwas durch einen Griechen übrig, der davon gehört haben mochte. Welchem Ausländer sind die Entdeckungen der deutschen Naturforscher unbekant? Diese Unwissenheit behalten sich nur Inländer vor. Auch die Chymiker gehören dieser Zunft an, so wie die Mechaniker der Zunft der Mathematiker auch angehören, ob sie gleich besondre Zünfte ausmachen könten. Denn sie handeln nicht ab, beschreiben auch nicht nach Art der Abhandlung; sondern sie bringen hervor, oder stellen dar. (Man sieht, daß hier Darstellung in einer andern Bedeutung genommen wird) Aber bey Einrichtung eines Staats kann nicht alles so auf der Goldwage gewogen werden. Man untersucht, man berathschlagt sich, man streitet, die Leidenschaft mischt sich ins Spiel; die Entschliessungen werden gefast, und ausgeführt. Und wer kent die Rechte der Ausführung nicht. Man kann von ihr reden was man will; aber drein reden, daß es Wirkung habe, läst sie sich nicht.
      Die Zunft der Rechtsgelehrten. Als Gesezerklärer haben sie noch grosse Ernten von Entdeckungen vor sich. Zu dieser Zunft gehören auch die Publicisten und die Politiker. Seit einiger Zeit macht sie nicht wenig Schwierigkeit, wenn ein Politiker will aufgenommen werden, weil die gelehrten Politiker so oft und mit so vielem Rechte von den regierenden sind verlacht worden.
      Die Zunft der Astronomen beschäftigt sich mehr mit Entdeckungen, und
      Die Zunft der Mathematiker mehr mit Erfindungen.
      Die Zunft der Weltweisen oder der Untersucher der ersten Ursachen, und der Sittenlehre in ihrem ganzen Umfange. Sie sind Erfinder, wenn sie neue oder vorher schon wahrscheinliche Säze erweisen.
      Die Zunft der Scholiasten. Sie haben in unsern Zeiten nicht mehr viel zu entdecken.
      Die gemischte Zunft. Sie besteht aus deutschen Sprachlehrern, aus Theoristen der schönen Wissenschaften, aus Geographen, aus Heraldikern; aus solchen, die über vielerley Inhalt kleine Schriften so schreiben, daß sie wegen Einer in keine andre Zunft, aber doch wegen aller zusammen in diese können aufgenommen werden, und aus Übersezern der Alten, und solcher Neuern, welche die Vergleichung mit jenen aushalten. Die Übersezer beschäftigen sich zwar eben sowol mit Werken der Darstellung als mit abhandelnden; aber gleichwol sind sie nur hier zünftig. Die Sprachlehrer und Theoristen haben, nach vorhergegangner grossen Säuberung, noch vieles zu entdecken. Erfinder könten die lezten nur alsdann seyn, wenn es anginge aus der Natur der Seele notwendige Regeln des Schönen zu erweisen. Sie thun genung, wenn sie durch eigne und durch Andrer Erfahrung die Wirkungen bemerken, welche das Schöne hervor bringt, und so geführt die Beschaffenheit desselben bestimmen.
      Die Oberzünfte haben auf den Landtagen jede Eine Stimme, auch wenn die Stimmen der Zünfter getheilt sind. In diesem Falle giebt der Anwald den Ausschlag.
      Die Unterzünfte haben nur mit der Bedingung die Eine Stimme, daß die einzelnen Stimmen über zwey Drittheil gehn.
      Die Zünfte haben Anwalde. Ein Anwald muß sehr auf seiner Hut seyn, und sich ja nichts herausnehmen wollen. Denn die Zunft duldet's nicht. Man hat von mehr als einem Anwalde Beyspiele, daß er sogar von dem Vortrage, den er bey den Aldermännern hatte, ist abgerufen, und ein neuer an seine Stelle geschikt worden.

 
      Von den Aldermännern. [*]

Die Aldermänner werden aus allen Zünften gewählt. Ob sie gleich auch von einzelnen Zünftern zur Wahl können vorgeschlagen werden; so geschieht's doch gewönlich von einer Zunft, selten von ihrer eigenen, weil sie in diesem Falle nicht leicht dazu kommen Aldermänner zu werden. Wenn sie nicht wenigstens zwey Stimmen über die Hälfte haben; so sind sie nicht gewählt. Wir haben noch kein Beyspiel, daß einer durch alle Stimmen wäre Aldermann geworden. Selbst Leibniz wurd es nicht. Dieß ... doch den Vorhang herunter.
      Die Aldermänner haben zwey Stimmen. Sind die einzelnen Stimmen gleich; so wird gelost.
      Sie können Anklage und Vertheidigung, wenn sie nicht von einer Zunft geführt werden, ohne sie auszuhören, (nur den Rathfrager müssen sie aushören) abweisen.
      Sie können vom Pöbel so viele, als sie wollen, Landes verweisen.
      Sie haben keinen Anwald; unterdeß sind doch einige unter ihnen öfter Wortführer, als andre. Jeder Aldermann darf nicht nur die Meinung der meisten oder aller Aldermänner, sondern auch einiger wenigen und sogar seine eigne allein den Zünften und dem Volke vortragen.
      Über dieses alles können sie auch Knechte freylassen, und dem Herolde die Stimmensamlung auf drey Tage verbieten. Sie thun das lezte sehr selten, weil es die Zünfte nur gegen sie aufbringt.


      Von den Knechten, Freyen, und Edlen.

Wer nur Andrer Meinung oder Geschmak hat, oder wer nur nachahmt, ist ein Knecht.
      Wer selbst denkt, und selten nachahmt, ist ein Freyer.
      Wer als Entdecker oder Erfinder eine gewisse Höhe erreicht hat, ist ein Edler. Damit man dieß Wort ja im rechten Verstande nehme, so müssen wir anmerken, daß es gar keine Beziehung auf diejenigen Edlen habe, welche Verdienste erben. Unsre Edlen haben selbst Verdienste, und grössere, als gewönlich selbst die Erblasser hatten.
      Diese Unterschiede haben darauf, ob unsre Mitbürger dem Volke oder den Zünften oder auch den Aldermännern angehören, folgende Beziehung:
      Die meisten Knechte sind unter dem Volke. Kein Knecht kann Aldermann werden. Die Zünfte haben bisweilen einige wenige. Auf dem Landtage 1733 entstand ein grosser Zwist darüber: Ob man nicht wol thäte, wenn man die Knechte (es waren ihrer damals noch viel mehr als jezt) unzünftig machte; aber es ging nicht durch. Und welche Ungerechtigkeit würd es auch nicht gewesen seyn, wenn man die guten ehrlichen Knechte, die es kein hehl hatten, wie in ihren Schriften und sonst offenbar am Tage lag, so hätte verstossen wollen; da man auf der andern Seite den vielen heimlichen Knechten der Unterzünfte doch nicht hätte beykommen können. Unter der Zunft der Kenner soll es dazumal so viele dieser lezten Art gegeben haben, als es verhältnismässig nur immer heimliche Juden in Portugall geben mag.
      Es sind auch wol bisweilen etliche Freye unter dem Volke; aber gewönlich sind die Freyen Zünfter.
      Die Aldermänner werden fast immer nur aus den Edlen gewählt.


      Von den Belonungen.

Die Freylassung. Die Bedingungen, unter welchen ein Knecht ein Freyer wird, kommen in den Gesezen selbst vor.
      Wird ein Knecht, der ein Scribent ist, frey gelassen; so geschieht es (nun seit drey Landtagen) mit dieser Formel, welche der wortführende Aldermann ausspricht:
      Unsre Alten gaben dem Knechte, den sie los liessen, einen Pfeil.
      Du hast bisher die Fessel der Nachahmung getragen. Das Vaterland legte sie dir nicht an, das thatest du selbst; aber es löset sie. Da ist dein Pfeil:
      Leser, wie gefall ich dir?
      Leser, wie gefällst du mir?
      Die Schale. Einigen wird, wenn sie in die versammelte Landgemeine kommen, aus der Quelle des Hains geschöpft.
      Wir haben eine goldne neuere, und eine Muschelschale, die noch aus den Zeiten der Druiden seyn soll.
      Das Eichenblatt. Es wird Etlichen bey ihrer Ankunft gereicht.
      Einigen wird ein Hügel angewiesen, von dem nur sie die Landgemeine anreden können.
      Blatt und Eichel empfangen Einige zugleich, wenn sie ankommen.
      Die Unterherolde überreichen die Schale, die Blätter, und die Eichel; sie führen auch auf den Hügel.
      So gewiß es auch ist, daß die Eiche den deutschen Charakter vorzüglich gut abbildet, und daß sich wol etwas Anmaassung unbesesner Verdienste mit einmischte, wenn die Römer ihren Bürgerkranz aus Eichenlaube flochten; so können wir doch der Meinung derer nicht beytreten, welche den Ursprung der eben angeführten Belonungen in den ältesten Zeiten unsrer Nation finden. Denn zu geschweigen, daß diese Meinung bloß Vermutung ist, so war die Eiche bey unsern ältesten Vorfahren mehr, als etwas Symbolisches: sie war ein geheiligter Baum, unter dessen Schatten die Götter am liebsten ausruhten. Alles was man etwa zugestehn kann, ist, daß die geglaubte Heiligkeit der Eiche die Wahl derselben zu einer symbolischen Verstellung vielleicht veranlast hat. Denn in den ersten Zeiten der Republik war unter dem gemeinen Volke die Eiche noch eben so heilig, als es die Loose waren, welche damals nicht etwa im Verborgnen, sondern vor den Altären geworfen wurden.
      Zuruf an die Nachkommen. Wer einen Hügel hat, und die Eichel mit dem Blatte zu erhalten pflegt, ist der grösten unsrer Belonungen fähig, dieser nämlich: Der Herold ruft von ihm vor der versammelten Landgemeine aus:
      Urenkel! schüze sein Werk gegen die Leerheit, die Fühllosigkeit, und die spizfindige Denkungsart deiner Brüder!
      Daß dieser Ausruf geschehen sey, wird auf eine Pergamentrolle, wie die Geseze, geschrieben, und die Rolle wird in der grossen Halle aufbewahrt.


      Von den Strafen.

Das Stirnrunzeln zeigt nicht Spott, sondern nur Verdruß an.
      Das Lächeln ist angehender Spott.
      Die laute Lache ist voller herzlicher Spott.
      Das Naserümpfen ist Spott und Verachtung zugleich.
      Das Hohngelächter ist beydes im höchsten Grade.
      Zwey einheimische Folianten tragen, nennen wir: Den Hund tragen; vier ausländische: Den Sattel tragen. Diese beyden Strafen sind durch sehr alte, und lang abgekomne deutsche Geseze veranlast worden. Wer den Hund trägt, geht hundert Schritte damit, und wer den Sattel, tausend.
      Kein Freyer oder Edler kann den Sattel tragen. Den tragen nur die Knechte. Unterdeß beehrt man, bey geringerer Straffälligkeit, auch wol Knechte mit dem Hunde. Es ist dieß eine gelinde Strafe. Sie wird der Runzel gleich gehalten. Wir haben's dabey im Sinne unsrer Alten genommen. Diese, die den wirklichen Hund tragen liessen, meinten's mit demjenigen nicht schlimm, welcher dem einzigen Geselschafter des Menschen unter allen Thieren diese kleine Gegenfreundschaft erweisen muste. Mit dem Sattel ist es ganz was anders, nicht sowol deswegen, weil es vier Folianten, sondern weil es ausländische sind.
      Die Landesverweisung geschieht durch den Herold mit diesem Zurufe:
      Geh, du trinkst nicht mehr aus der Quelle dieses Hains! und wärmst dich nicht mehr an unserm Feuer!
      Einem die Todtenfackel anzünden, heist: Ihm durch den Herold zurufen lassen, daß seine Schrift todt sey, ob er gleich selbst noch lebe.
      Es ist schon gesagt worden, was die Herolde bey den Belonungen, und auch bey zwey Bestrafungen zu thun haben.
      Wir haben aber auch sonst noch Beamte, welche die andern Strafen an den Mann bringen müssen. Dieser sehr löbliche Ämter sind allerdings etwas lästig. Die Lästigkeit findet besonders alsdann statt, wenn sie so viele Verrichtungen auf Einmal bekommen, daß sie dieselben so zu sagen, mit Einer Gebehrde, und in Einem Athem, bewerkstelligen müssen.
      Wer ihrer einer werden will, muß hauptsächlich zwey Eigenschaften haben, nämlich eine grosse Geschiklichkeit, sich sehr ausdrückend zu gebehrden; und dann ein gar besondres Larvengesicht, wobey vornämlich die Grösse und Gestalt der Nase mit in Betrachtung kommen. Der Hohnlacher muß ausser diesem (er kriegt aber auch mehr verewigte Maculatur zur Besoldung als die andern) eine sehr starke, und zugleich rauhe Stimme haben. Man pflegt wol den Schreyer von der Landesverweisung loszusprechen, und ihn zum Hohnlacher zu erheben, wenn seine Nase die erforderlichen Eigenschaften zu dieser Verrichtung hat. Es verlautet, daß es verschiednen gewesenen Ausrufern, die jezt Aufwärter bey den Nachtwächtern sind, geglükt sey, Anwartschaft auf eine oder andre dieser Stellen zu bekommen. Sie sollen besonders in der Gebehrdung gar stark seyn.
      Diese sind die gewönlichsten Betonungen und Bestrafungen. Die übrigen, die seltner vorkommen, kann man aus den Gesezen kennen lernen.


      Von dem Polizeygerichte.

      Bisweilen wird auf den Landtagen ein Polizeygericht niedergesezt. Dieses geschieht, wenn Fälle vorkommen, die zu entscheiden unter der Würde der Republik wäre. Dieß Gericht besteht aus Zwölfen, die zum Volke gehören, und aus Einem Zünfter. Es ist gehalten, nach einer Vorschrift zu verfahren, die, den Zeitumständen gemäß, gelinder oder strenger eingerichtet wird. Zünfte und Volk überlassen's gewönlich den Aldermännern die Vorschrift zu geben.


Vielleicht komt diese Nachricht von der Einrichtung der Republik einigen zu kurz vor. Da sie aber gleichwol vollständig ist; so kann uns unserm Bedünken nach der Vorwurf der Kürze nicht nachtheilig seyn. Den meisten Gelehrten ist diese Einrichtung ohne das schon bekant; und diejenigen, welche wegen ihrer Jugend, oder aus andern Ursachen, noch nicht auf unsern Landtagen gewesen sind, mögen aus dem Kerne, den wir geliefert haben, sich, wie es ihnen gefält, den Baum aufwachsen lassen: und, kommen sie hernach auf einen Landtag, zusehn, ob Blüthe und Frucht so sind, wie sie es gemeint haben.
      Wir wollen zu allem Überflusse nur noch ein Paar Anmerkungen machen.


      [Nachbemerkung]

      Die Einrichtung der Republik ist aristokratisch. Da die Geseze auch die Grösten unsrer Mitbürger angehn; so kann es nicht geschehn, daß die Aristokratie in Oligarchie ausarte. Im vorigen Jahrhunderte fing die Republik an ziemlich demokratisch zu werden; aber diesem Übel ist im Anfange des jezigen dadurch völlig gesteuert worden, daß das Volk die vierte Stimme verloren hat, und die Aldermänner den Vortrag des Rathfragers abweisen können.
      Wir sind auf Landtagen der englischen und der französischen Gelehrtenrepublik gewesen. Die englische ist beynah demokratisch. Der Pöbel hat da viele Freyheiten, und mehr als Einen Schreyer. Wenn sich die Schreyer über eine Sache vereinigen (das beste ist noch, daß dieß selten zu geschehn pflegt) so kann der Pöbel sogar der Republik vortragen. Knecht kann man da nach Herzens Lust seyn; und heist doch ein Freyer. Denn diese Ausländer behaupten, daß sie keine Knechte unter sich haben. Deutschen, denen es zuwider ist, daß wir hiervon nicht geschwiegen haben, müssen wir bezeugen, daß sie uns gleichgültig, und theils verächtlich sind.
      Die französische Gelehrtenrepublik ist jezt so oligarchisch, daß sie sogar einen Hang hat, die Dictatur einzuführen. Auf dem Landtage, auf welchem wir waren, fehlte nicht viel daran, daß Voltaire wäre zum Dictator gemacht worden. Glüklicher Weise gelang noch einem kleinen Häuflein Patrioten ihre Widersezung. Wenn denn ja Dictatur seyn solte, welch ein Dictator! Was würd er unter uns seyn! Solte unsre Republik (welches doch ganz und gar nicht zu befürchten ist) so unglüklich seyn, auf die Dictatur zu verfallen; so würde die Sache doch gewaltig ins Stecken gerathen, wenn es nun auf die Wahl des Dictators ankäme. Leibnizen könten wir denn doch nicht wieder auferwecken. Aber gesezt er lebte noch, würde dieser so sehr verehrungswürdige Mann, dessen Bescheidenheit nur seiner Grösse glich, die Dictatur annehmen wollen?
      Die Freyheit unsrer Republik ist in ihrer Einrichtung, und in ihren Gesezen tief gegründet. Von innen haben wir also ihren Verlust nicht zu fürchten; aber von aussen auch nicht. Denn wären auch Mäcene in Deutschland; so würden die sich gewiß nichts gegen die Republik anmassen, das ihrer Freyheit nachtheilig seyn könte: und dazu, daß uns die Mäcenate, die es etwa hier und da giebt, auch nur den Schatten eines Jochs selten auflegen können, würde sehr viel gehören, nichts geringers, als die Abschaffung derer Geseze, welche die Republik in Beziehung auf sie gegeben hat.
 
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      [*]
Anmerk. Aldermann ist ein altes deutsches Wort.