BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Johann Gottlieb Fichte

1762 - 1814

 

Der geschlossene Handelsstaat

 

1. Buch

 

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Sechstes Capitel.

 

Ob dieses Gleichgewicht durch

die Einführung des Geldes gefährdet,

und durch den steten Fortschritt der Nation

zu höherem Wohlstande verändert werde.

 

Leser, denen es schwer wird, ihre Gedanken in einer nur auf Begriffe gegründeten Verbindung der Dinge festzuhalten, welche immer wieder zu der zufälligen Wirklichkeit, die sie kennen, zurückkehren, und dieselbe in eine solche Verbindung einmischen, ohne zu bedenken, dass diese gegebene Wirklichkeit durch eine solche Verbindung eben aufgehoben werden würde: Leser von dieser Art mögen schon längst in der Stille mir folgenden Einwurf gemacht haben.

Ohne Zweifel wird doch das angenommene Grundmaass alles Werthes, die Brotfrucht, nicht auch das wirkliche Tauschmittel werden sollen; es wird doch ohne Zweifel nicht für jede Waare wirklich und in der That eine Quantität Korns zugemessen werden sollen. Denn, alle Übrigen Unbequemlichkeiten abgerechnet, müsste dann stets eine doppelte Quantität Korns im Umlaufe seyn und von Hand zu Hand gehen; die eine zur Consumtion des Jahres, die zweite ungleich beträchtlichere zum Handel, indem eine weit höhere Summe des Werthes sich im öffentlichen Handel befindet, als alles Korn ausmacht, das in einem Jahre verzehrt wird. Es wird sonach im Vernunftstaate ebenso gehalten werden müssen, wie es in allen cultivirten Staaten gehalten wird; es wird ein besonderes Tauschmittel und Zeichen alles Werthes, kurz, es wird Geld eingeführt werden müssen. Aber der Werth des Geldes gegen Waare ist wandelbar und höchst veränderlich; Gesetze und Gewalt können ihn nicht festsetzen und erhalten. Macht der Staat erzwungene Preise, mit denen Käufer oder Verkäufer nicht einverstanden sind, so verbirgt der Geldbesitzer sein Geld, oder der Waarenbesitzer seine Waare, und der Handel ist vernichtet. Dem Geldbesitzer ist mit Gewalt gar nicht beizukommen; dem Waarenbesitzer nur durch verhasste und für den Staat höchst kostspielige Mittel. Also, wenn nur der Gebrauch des Geldes vorausgesetzt wird, so lässt der Handel sich nicht berechnen oder unter Gesetze bringen. Er macht sich selbst Preis und Gesetz. So war es immer, und so wird es auch bleiben müssen.

Ich antworte, dass allerdings Geld eingeführt werden wird im Vernunftstaate, dass aber der Werth desselben unwandelbar seyn wird, wenigstens sich nicht verwandeln kann ohne die Veranstaltung des Staates selbst, der auch hierüber festen Grundsätzen zu folgen hat. Ich kann dies nicht darthun, ohne ein wenig tiefer in die Principien einzugehen, von denen die Theorie des Geldes abhängt.

Alles auf der Oberfläche des Staates befindliche Brauchbare wird immerfort für den Gebrauch des Volkes in Anspruch genommen; es vermindert sich von der Zeit der letzten Einsammlung bis zu einer neuen, und wird durch diese wiederum vermehrt. Es ist sonach nöthig, dass immer eine dauernde, nicht zu vermindernde oder zu vermehrende Repräsentation seines ganzen Werthes, ein Zeichen desselben vorhanden sey. Je unbrauchbarer dieses Zeichen an und für sich selbst ist, je weniger inneren Werth es hat, desto schicklicher ist es zum blossen Zeichen; denn alles Brauchbare gehört zum inneren Reichthume der Nation, und soll von ihr genossen, keinesweges aber für andere Zwecke verwendet werden. Das Geld werde aus dem wenigst brauchbaren Materiale verfertiget.

So wie oben Besagt wurde: jeder, der Waare hat, soll zu jeder Stunde jede andere beliebige Waare dafür eintauschen können; so heisst es nunmehr nach Einführung des Geldes: er soll zu jeder Stunde für seine Waare Geld, und für dieses Geld jede beliebige Waare haben können. Es ist jetzt zwischen Waare und Waare ein neues Medium des Tausches eingetreten. Jedoch diese Folgerung ergiebt sich von selbst; und die geforderte Leichtigkeit, die Waare in Geld, und das Geld in Waare umzusetzen, geht nach Einführung des Geldes aus den oben aufgestellten Handelsgesetzen von selbst hervor.

Ein geschlossener Handelsstaat, dessen Bürger mit dem Ausländer keinen unmittelbaren Verkehr treibt, kann zu Gelde machen, schlechthin was er will, wenn er nur declarirt, dass er selbst nur in diesem Gelde, und schlechthin mit keinem anderen sich werde bezahlen lassen. Denn es kommt beim Besitze des Geldes jedem nur darauf an, dass jeder andere, mit welchem er in Verkehr kommen könnte, es von ihm um denselben Werth wieder annimmt, um welchen er es erhalten hat. Der Bürger eines geschlossenen Handelsstaates kann nur mit einem Bürger desselben Staates in Verkehr kommen, und schlechthin mit keinem anderen Menschen. Aber alle Bürger des Staates sind genöthigt, sich dasjenige Geld anzuschaffen, womit derjenige, an den sie alle am meisten zu zahlen haben, bezahlt werden kann. Dies ist nun der Staat, an welchen Alle, sey es mittelbar oder unmittelbar, Abgaben zu entrichten haben, und der über alles Verhältniss mehr einnimmt, als irgend ein Einzelner oder irgend ein Handelshaus im ganzen Lande. – Hierdurch entstände ein Landesgeld: bei welchem es auch nicht einmal in Frage kommt, ob dasselbe im Auslande werde genommen werden, oder nicht; indem für einen geschlossenen Handelsstaat das Ausland so gut als gar nicht vorhanden ist.

Nur muss ein solcher Staat sicher seyn können, dass sein Landesgeld ihm nicht nachgemacht werden könne, dass schlechterdings kein anderer Mensch, und keine andere Macht es zu verfertigen vermöge, als er selbst. Dies ist die einzige einschränkende Bedingung, deren Grund wir tiefer unten sehen werden.

Es ist für einen geschlossenen Handelsstaat ganz gleichgültig, ob in ihm, nach der gewöhnlichen Weise zu reden, viel, oder wenig Geld im Umlaufe sey. Der Strenge nach findet hier ein Viel, oder ein Wenig gar nicht statt; denn das Geld ist an und für sich selbst gar nichts; nur durch den Willen des Staates repräsentirt es etwas. Die ganze Summe des circulirenden Geldes repräsentirt die ganze in dem öffentlichen Verkehr befindliche Summe der Waare; der zehnte Theil des ersteren den zehnten Theil des Werthes von der zweiten, der hundertste Theil des ersteren den hundertsten Theil des letzteren, u.s.f. Ob nun dieser hundertste Theil ein Thaler genannt werde, oder zehen, oder hundert Thaler, ist ganz einerlei; in jedem Falle kann ich den hundertsten Theil der im öffentlichen Verkehr befindlichen Waare dafür kaufen. – Wie reich einer sey, hängt gar nicht davon ab, wie viele Stücke Geldes, sondern davon, den wie vielsten Theil alles circulirenden Geldes er besitze.

Oben wurde die Schätzung des Werthes der Dinge gegen einander durch den Staat gefordert und beschrieben; der Dinge gegen einander, sage ich: und wie viel dieses feinere, d.h. mehreren Zeit- und Kraftaufwand kostende, Nahrungsmittel, dieses Product für die Verarbeitung, dieses Fabricat mehr werth seyn solle, als ein anderes, und welches das Verhältniss aller zu dem ersten Nahrungsmittel sey, in welches absoluter Werth gesetzt wurde. Hier ist die Rede von der ganz anderen Schätzung, durch welchen Theil der im Umlauf befindlichen Repräsentation alles Werthes ein jedes bezahlt werden solle. Auch diese Schätzung ist, einen einzigen Punct, der von der Willkür abhängt, ausgenommen, an strenge Gesetze gebunden.

Nemlich, die Masse der Zeichen, welche der Staat in Umlauf setzt, ist laut obigem durchaus willkürlich. Sie sey so gross oder so klein sie wolle, sie hat immer denselben Werth. Man nehme an, es beliebe ihm, sie auf eine Million Thaler zu setzen: (sie in eine Million Theile zu theilen, die er Thaler nennt). Was Fleisch, Obst u. dgl., was Flachs, Hanf, was Leinwand, oder wollnes Tuch gegen Korn werth sey, ist durch die oben beschriebene Schätzung schon bestimmt. Führe man den Werth aller im öffentlichen Verkehre befindlichen Waare, die nicht Korn ist, auf Korn zurück, thue hinzu die wirklich von einer Ernte zur anderen in den Handel zu bringende Menge Korns, und sage nun: der Werth von so viel Maass Korn ist im Umlaufe. Vertheile man diese Maass auf das im Umlaufe befindliche Geld. Es seyen z.B. eine Million Maass; so gilt, unter unserer obigen Voraussetzung, das Maass Korn in Gelde nothwendig einen Thaler; eine in der früheren Berechnung dem Maasse Korn gleich gefundene Quantität Fleisch, Obst, Flachs, Leinwand, wollnes Tuch, gleichfalls einen Thaler, u.s.w. Diese so gefundenen Preise wären durch das Gesetz festzusetzen.

Solange das Verhältniss des im Umlaufe befindlichen Waarenwerthes zu dem im Umlaufe befindlichen Gelde dasselbe bleibt, können diese Preise sich nicht ändern; die Natur der Sache, der nothwendige Wille aller, und das Gesetz sind in Uebereinstimmung. Sie gründen sich auf jenes Verhältniss, und bleiben nothwendig dieselben, solange dies Verhältniss dasselbe bleibt. Nur wenn dieses verändert würde, wenn bei derselben Menge des Geldes die umlaufende Waare durch Menge oder inneren Werth sich vermehrte, oder bei demselben Waarenwerthe die Menge des Geldes sich vergrösserte, würden sie sich der Natur der Sache nach ändern, und zufolge derselben auch durch das Gesetz geändert werden müssen. In dem zuerst gesetzten Falle erhielte jeder Theil des umlaufenden Geldes einen höheren Werth, weil das Ganze, dessen Theil er ist, einen höheren Werth repräsentirt. Im zweiten Falle erhielte jedes Stück Geld einen niedrigeren Werth weil es nicht mehr der sovielste Theil des Ganzen ist, das nach wie vor denselben Waarenwerth repräsentirt. Es würde, nach der gewöhnlichen nicht eben gründlichen Weise zu reden, im ersten Falle wohlfeilere, im zweiten theurere Zeit.

Die im Umlaufe befindlichen Waaren sollen mit der Fortdauer des Staates sich allerdings theils vermehren, theils veredeln; es sollen immermehr solche, die gegen das erste Nahrungsmittel von höherem Werthe sind, in Umlauf kommen; denn der Wohlstand einer arbeitsamen und wohlregierten Nation wird von Jahr zu Jahr wachsen. Der Staat übersieht diese Vermehrung genau; denn sie erfolgt durch seine eigene Leitung. Er kann sonach und wird nach diesem vermehrten Waarenwerthe das Verhältniss des Geldes bestimmen; entweder er wird, wenn die bisherigen Geldpreise der Waare bleiben sollen, um so viel Geld mehr in Umlauf bringen, als an Waarenwerth zu dem bisherigen hinzugekommen ist; oder, wenn die Masse des circulirenden Geldes dieselbe bleiben soll, wird er den hinzugekommenen Waarenwerth unter die ganze Masse des Geldes vertheilen, und die Geldpreise aller Dinge um so viel herabsetzen, als nach gemachter Berechnung auf sie kommt. Die Summe des circulirenden Geldes kann er, ohne anderwärts Unordnungen und Misverhältnisse zu veranlassen, fast nur dadurch vermehren, dass er, ohne alles Aequivalent, Geld an die Familienväter, soviel als auf jeden nach seinem Verhältnisse kommt, austheilen lasse. Er giebt ihnen dadurch nichts weiter, als ihren Rechtsanspruch auf den erhöhten Wohlstand der ganzen Nation. – Am weisesten wird es seyn, wenn er sich beider Mittel zugleich bedient, der Geldaustheilung und der Herabsetzung der Preise, um durch eins dem anderen nachzuhelfen, und es zu ergänzen, und so das gestörte Gleichgewicht zwischen Waare und Geld herzustellen.

So ergiebt sich zugleich bei dieser Gelegenheit, dass auch durch den Fortschritt der Nation zu höherem Wohlstande, und durch die steigende Bevölkerung, das Gleichgewicht nicht nothwendig gestört werde; und welche Mittel der Staat anzuwenden habe, damit die Störung aus diesem Grunde nicht erfolge.

Verringern kann sich in einem wohl regierten, und gleich von Anfang an nach richtiger Berechnung geordneten Staate der umlaufende Waarenwerth nie.

Die Summe des umlaufenden Geldes könnte ohne Wissen und Berechnung des Staates vermehrt werden mir dadurch, wenn noch andere ausser ihm das Landesgeld verfertigen könnten. Würde das Geld nicht für nachgemachtes erkannt, so entzögen dadurch sich die Verfertiger der gemeinschaftlichen Arbeit, bei welcher auf ihro Kräfte mit gerechnet wird; theils entstände durch diese Vermehrung bei; bleibendem Waarenwerthe ein Misverhältniss, das der Staat nur durch Herabsetzung des Werthes am Gelde, d. i. durch Erhöhung der Preise der Waaren gegen Geld heben konnte; wodurch jeder Geldbesitzer um einen bestimmten Theil seines schon erworbenen Eigenthums gebracht würde. Würde es für nachgemachtes erkannt, und nicht von jederman genommen, so würden wenigstens diejenigen, die es genommen hätten, beraubt. Es muss sonach unmöglich seyn, dass das Geld nachgemacht werde; das Geld muss von der Art und Natur seyn, dass nur der Staat es verfertigen könne. Wie dies einzurichten sey, gehört nicht hieher; Und selbst da, wohin es gehört, werde ich es nicht sagen, obschon ich es wissen dürfte: denn dies ist kein Gegenstand der öffentlichen Mittheilung.

Die Verminderung der im Umlaufe befindlichen Summe durch Abnutzung und Verbrauchung der Geldstücke ist nicht bedeutend, und es ist nicht schwierig ihr vorzubeugen. Theils soll das Geld, um der öffentlichen Sicherheit willen, aus einer dauerhaften Materie gemacht werden, und einer beträchtlichen Abnutzung gar nicht ausgesetzt seyn: theils hat der Staat die dennoch abgenutzten Münzen, wie sie in seine Kassen kommen, bei denen er sie ohne Weigern annehme, zu vernichten, und statt ihrer neue auszugeben und in Umlauf zu bringen. – Bedeutender erscheint die Verminderung des Geldes durch das Schatzsammeln und Zurücklegen der Bürger. Ein geschickter und fleissiger Arbeiter arbeitet etwa mehr, als auf ihn gerechnet ist, und zieht daher auch mehr Geld, als auf seinen Antheil kommt. Er kauft aber nur diejenigen Bedürfnisse, mit denen er in Anschlag gebracht ist; oder vielleicht auch nicht einmal diese, sondern darbt auch hievon sich ab; legt das Product seines höheren Fleisses, und seiner sparsamen Lebensart zurück, und bringt es dadurch ausser Circulation. Wenn dieses viele thun, so wird dadurch allerdings eine beträchtliche, auf die gemachte Berechnung einen merklichen Einfluss äussernde Verminderung der circulirenden Summe entstehen. Dennoch lassen sich dagegen keine verhindernden Maassregeln ergreifen; auch wurde es eine Einschränkung der gebührenden und rechtmässigen Freiheit der Bürger seyn, wenn man solche Maassregeln ergriffe. Die Absicht dieser Sparsamkeit kann vernünftigerweise keine andere seyn, als die: damit man zu leben habe, wenn Alter oder Krankheit uns verhindert, soviel als auf uns gerechnet ist, oder auch wohl irgend etwas zu arbeiten, oder damit man seine Kinder erziehen, sie etwas Nützliches lernen lassen, ihnen einen guten Anfang zu einem Gewerbe hinterlassen könne. Kurz, der Zweck aller Arbeit über unser Lebensbedürfniss hinaus ist der, dass einst wir selbst oder unsere Lieben leben können, über den Ertrag unserer Arbeit hinaus. Das der Circulation entzogene soll, der Absicht des Sparers nach, doch irgend einmal wieder in dieselbe gebracht werden.

Und dieses zeigt uns denn die wahre natürliche Auskunft aus der befürchteten Gefahr für Verhältniss des Geldes und der Waare. Ist es in einem schon bestehenden Staate von jeher Sitte gewesen, zurückzulegen, damit man einst ausgeben könne, so werden wohl gegen so viele, die gegenwärtig sparen, ebenso viele seyn, die gegenwärtig das ehemals durch sie oder ihre Eltern Ersparte ausgeben; und die Summen, die man aus dem gegenwärtigen Umlaufe herausbringt, werden wohl durch diejenigen, die man in ihn wieder hineinbringt, sattsam gedeckt werden. Ein neu entstellender, oder erst jetzt in rechtliche Ordnung kommender Staat würde am besten thun, wenn er auf die Voraussetzung, dass seine Bürger fürs erste sparen würden, auf diese jährliche Ersparung bei der Schätzung, welche Summe Geldes im wirklichen Umlaufe sey, gleich rechnete, ein gewisses Quantum als zurückgelegt annähme, und dieses in Bestimmung der Waarenpreise in Geld, als gar nicht vorhanden voraussetzte; oder wenn besonders ein unter der letzteren Bedingung stehender Staat den arbeitenden Ersparern das künstliche Gegengewicht nicht arbeitender Pensionirter aus dem alten Regimente, die er denn doch nicht in Mangel umkommen lassen dürfte! entgegensetzte. Die letzteren würden dadurch genöthigt. denn doch einigen Nutzen, durch Erhaltung des Gleichgewichts zu leisten, und so wie sie allmählig ausstürben, fingen die Ersparnisse der Arbeiter an in den Umlauf zu kommen, und es träte das soeben beschriebene natürliche Gleichgewicht der Zehrer zu den Sparern ein.

Der Staat erhebt seine Abgaben in Gelde, um dem Landesgelde die allgemeine Gültigkeit zu versichern Er besoldet daher die öffentlichen Beamten in dem. was er von den Bürgern erhält, in Gelde. Nach welchem Maassstabe sie leben sollen, ist oben erinnert. Da der Werth des Geldes gegen Waare durch das Gesetz bestimmt und dauerhaft ist, so kann er sehr leicht berechnen, welche Summe Geldes jeder Beamte als jährliche Besoldung bekommen müsse. Nur auf den Fall da der öffentliche Wohlstand sich merklich erhöht hat, und der Staat auf die oben beschriebene Weise das aufgehobene Gleichgewicht zwischen der gesetzlichen Bestimmung des Geldwerthes und des natürlichen Werthes der umlaufenden Waare herzustellen hat, habe ich eine Bemerkung hinzuzufügen: vorzüglich, um durch vielseitigere Anwendung meine Sätze einleuchtender zu machen. Lässt der Staat die bisherigen Preise, und stellt das Gleichgewicht durch Vermehrung der circulirenden Geldsumme her, so ist dem Beamten seine Besoldung nach Verhältniss des erhöhten Wohlstandes zu vermehren. Für die bisherige Besoldung kann er leben, wie bisher; die Zulage ist sein Antheil an dem erhöhten Wohlstande des Ganzen. Lässt der Staat die circulirende Geldsumme ungeändert, und stellt das Gleichgewicht durch Herabsetzung der Waarenpreise her, so ist dem Beamten seine Besoldung unverändert zu lassen. Er kann für dieselbe Summe Geldes ja nunmehr besser leben, als bisher: und dieses Mehr, was er dafür kaufen kann, ist sein Antheil am erhöhten Wohlstande des Ganzen. Vereinigt der Staat beide Mittel, so hat er die Besoldung des Beamten gleichfalls zu erhöhen, aber um so vieles weniger, als derselbe durch die herabgesetzten Preise gewinnt. Jetzt enthalten Zulage und niedrigere Preise den Antheil des Beamten an dem öffentlichen Wohlstande.