BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Johann Gottlieb Fichte

1762 - 1814

 

Versuch einer Critik aller Offenbarung

 

1792

 

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§ 5.

Formale Erörterung des

Offenbarungsbegriffes, als Vorbereitung einer

materialen Erörterung desselben.

 

Wir kamen im vorigen § von dem Begriffe der Religion aus auf den Begriff einer möglichen Offenbarung, welche Religionsgrundsätze zu ihrem Stoffe haben könnte. Das wäre, wenn jene jetzt bloss vorausgesetzte Möglichkeit des Begriffes sich bestätigen sollte, der materielle Ort dieses Begriffes in unserem Verstande. Jetzt werden wir, nicht um systematischer Nothwendigkeit willen, sondern zur Beförderung der Deutlichkeit, ihn auch seiner Form nach aufsuchen.

Offenbarung ist der Form nach eine Art von Bekanntmachung, und alles, was von dieser ihrer Gattung gilt, gilt auch von ihr.

Der inneren Bedingungen aller Bekanntmachung sind zwei: nemlich, etwas das bekannt gemacht wird, der Stoff, und dann, die Art, wie es bekannt gemacht wird, die Form der Bekanntmachung. Aeussere sind auch zwei: ein Bekanntmachender, und einer, dem bekannt gemacht wird. Wir gehen von den innern aus.

Das Bekanntgemachte wird nur dadurch ein Bekannt-gemachtes, dass ich es nicht schon vorher wusste. Wusste ich es schon, so macht mir der andere nur das bekannt, dass ers auch wusste; und der Stoff der Bekanntmachung ist dann ein anderer. Dinge, die jeder nothwendig weiss, können nicht bekannt gemacht werden. A priori mögliche oder philosophische Erkenntnisse werden entwickelt, der andere wird darauf geleitet; ich zeige jemandem einen Fehler in seiner Schlussfolge, oder die Gleichheit zweier Triangel, aber ich mache sie ihm nicht bekannt: Erkenntnisse, die nur a posteriori möglich sind, historische, werden bekannt gemacht, – aber nicht bewiesen, weil man zuletzt doch auf etwas a priori nicht abzuleitendes, auf das Zeugniss der empirischen Sinnlichkeit, stösst. Sie werden auf Autorität angenommen. Autorität ist das Zutrauen zu unserer richtigen Beobachtungsgabe, und unserer Wahrhaftigkeit. – Zwar können auch a priori mögliche Erkenntnisse auf Autorität angenommen werden, wie z.B. der mechanische Künstler so viele mathematische Sätze ohne Untersuchung und Beweis auf das Zeugniss anderer, und seiner eigenen Erfahrung von der Anwendbarkeit derselben, annimmt. Eine solche Erkenntniss nun ist zwar an sich, ihrem Stoffe nach, philosophisch; ihrer Form im Subjecte nach aber bloss historisch. Sein Annehmen gründet sich zuletzt auf das Zeugniss des inneren Sinns desjenigen, der den Satz untersucht, und wahr befunden hat.

Erste Folgerung. Nur historische Erkenntnisse, die es wenigstens der Form, oder auch wohl der Materie nach sind – also nur Wahrnehmungen können bekannt gemacht werden. – Werden weiterhin auf solche Wahrnehmungen Schlüsse gebaut (comparative), allgemeine Wahrheiten davon abgeleitet, so wird von da an nichts weiter bekannt gemacht, sondern nur gezeigt.

Können, um zum zweiten inneren Merkmale der Bekanntmachung fortzugehen, nur in der Form historischer Erkenntnisse Wahrnehmungen bekannt gemacht werden so sind sie, insofern sie das werden, nicht selbst Form, sondern Stoff; sie müssen mithin der Receptivität gegeben werden. Dann aber, von der äusseren Bedingung eines Bekanntmachenden abgesehen, wäre unsere ganze empirische Erkenntniss bekannt gemacht, denn sie ist durchgängig gegeben. Verursacht uns aber jemand eine Sinnenempfindung unmittelbar, so sagen wir von der daher entstehenden Erkenntniss nicht, er mache sie uns bekannt, sondern wir erkennen dann selbst. Giebt uns z.B. jemand eine Rose zu riechen, so sagen wir nicht, er mache uns den Geruch der Rose bekannt, d.h. er macht uns ebensowenig bekannt, dass überhaupt uns die Rose angenehm rieche, noch in welchem Grade; das lässt sich nur durch unmittelbare Empfindung beurtheilen. Aber das dürften wir wohl sagen: er habe uns mit dem Geruche der Rose bekannt gemacht, d.h. er habe in unserer Vorstellung unser Subject mit der Vorstellung eines gewissen Experiments verbunden. Eigentliche Bekanntmachung findet nur dann statt, wenn in unserer Vorstellung nicht unser Subject, sonder ein gewisses anderes Subject mit dem Prädicate einer Wahrnehmung verknüpft wird. Diese Verknüpfung selbst nun geschieht freilich wieder zufolge einer subjectiven Wahrnehmung; aber nicht diese Wahrnehmung unseres Subjects, sondern eine andere Wahrnehmung eines anderen Subjects ist Stoff des Bekanntgemachten.

Zweite Folgerung. Die Wahrnehmung, welche bekannt gemacht wird, ist nicht unmittelbar, sondern sie wird durch Wahrnehmung einer Vorstellung von ihr gegeben – Diese eigentlich bekannt gemachte Wahrnehmung nun kann durch eine lange Reihe von Gliedern gehen; dann wird sie durch Tradition fortgepflanzt. – Der Supernaturalist, der die Existenz Gottes nur durch Offenbarung erkennbar annimmt, nimmt an: Gott sage uns, er selbst (Gott) nehme seine Existenz wahr; nun müsse man doch seiner (Gottes) Versicherung trauen, mithin u.s.w. – welches ohne Zweifel ein Cirkel im Beweisen ist.

Wir gehen jetzt zu den äusseren Bedingungen der Bekanntmachung über. – Zu jeder Bekanntmachung gehört ein Bekanntmachender. Wenn wir aus gewissen Wahrnehmungen am andern selbst schliessen, er müsse eine gewisse Wahrnehmung gemacht haben, so macht er uns seine Wahrnehmung nicht bekannt, sondern sie verräht sich uns – wir entdecken sie selbst. Wir setzen also eine bekanntmachende Spontaneität mit Willkür, folglich mit Bewusstseyn voraus, und nur hierdurch wird er bekanntmachend. – Er muss uns aber nicht nur überhaupt etwas, – er muss uns eine gewisse bestimmte Vorstellung bekannt machen wollen, die er nicht nur selbst hat, sondern deren Hervorbringung in uns durch die Causalität seines Begriffs von dieser Hervorbringung er sich denkt. So ein Begriff nun heisst ein Begriff vom Zwecke.

Dritte Folgerung. Jede Bekanntmachung setzt also im Bekanntmachenden einen Begriff von der hervorzubringenden Vorstellung, als Zwecke seiner Handlung voraus. Mithin muss der Bekanntmachende ein intelligentes Wesen seyn, und seine Handlung, und die dadurch in dem anderen erregte Vorstellung müssen sich verhalten, wie moralischer Grund und Folge.

Zur Bekanntmachung gehört endlich einer, dem etwas bekannt wird. Wird ihm überhaupt nichts bekannt, oder wird ihm nur das nicht bekannt, was der andere beabsichtigte, oder wird es ihm vielleicht durch andere Mittel, nur nicht durch die Mittheilung des anderen bekannt, so ist wenigstens die verlangte Bekanntmachung nicht geschehen.

Vierte Folgerung. Die Handlung des Bekanntmachenden muss sich mithin zu der in dem anderen hervorgebrachten Vorstellung verhalten, wie physische Ursache zur Wirkung. – Dass ein solches Verhältniss möglich sey, d. i. dass ein intelligentes Wesen zufolge eines Zweckbegriffs durch Freiheit physische Ursache werden könne, wird zur Möglichkeit einer Bekanntmachung überhaupt postulirt, kann aber nicht theoretisch bewiesen werden.

Der Begriff der Offenbarung, als unter diesem Gattungsbegriffe enthalten, muss alle die angezeigten Merkmale, aber er kann ihrer noch mehrere haben, d. i. er kann gewisse auf verschiedene Art bestimmbare Merkmale der Bekanntmachung völlig bestimmen; und wir müssen uns hier, da wir ihn bis jetzt als bloss empirisch behandeln, an den Sprachgebrauch halten.

Gewöhnlich sagt man offenbaren in Absicht der Materie nur von sehr wichtig geglaubten, oder von sehr tief verborgenen Erkenntnissen, die nicht jeder finden könne. Da dieses Merkmal bloss relativ ist, indem die Wichtigkeit oder Unwichtigkeit, Schwierigkeit oder Leichtigkeit einer Erkenntniss bloss von der Meinung des Subjects abhängt, so ist sogleich einleuchtend, dass diese Bestimmung für die Philosophie nicht tauge.

Ebenso untauglich ist eine andere Bestimmung im Sprachgebrauche, die sich auf den Bekanntmachenden bezieht; da man nemlich offenbaren vorzüglich nur von der Mittheilung überirdischer Wesen, Dämonen, sagt. So waren alle heidnische Orakel angebliche Offenbarungen. Dass der Offenbarende ein freies und intelligentes Wesen seyn, also unter den Gattungsbegriff gehören müsse, unter den auch die Dämonen gehören, liegt schon im Begriffe der Bekanntmachung; wie aber Dämonen und z B. Menschen der Art nach scharf zu unterscheiden wären, möchte sich so leicht nicht ergeben. Alle Unterscheidungen würden nur relativ ausfallen.

Es bliebe uns demnach keine für die Philosophie taugliche scharfe Bestimmung übrig, als die, dass in der Bekanntmachung überhaupt jeder freie Geist, sey er endlich oder unendlich, in der Offenbarung aber der Unendliche, Bekanntmachender sey: eine Bedeutung, für welche man auch im gemeinen Sprachgebrauche die Wörter: Offenbarung, offenbaren u.s.f. aufsparen möchte.

Die Bestimmungen der Bekanntmachung überhaupt bleiben auch dem Offenbarungsbegriffe; mithin werden durch die dritte und vierte Folgerung alle durch Betrachtung der Sinnenwelt, als deren Urgrund wir Gott ansehen müssen, mögliche Belehrungen und Erkenntnisse aus dem Begriffe der Offenbarung ausgeschlossen. Es wird uns durch diese Betrachtung nichts bekannt gemacht, sondern wir erkennen selbst, oder meinen vielmehr daraus zu erkennen, was wir selbst erst unvermerkt hineintrugen. Nemlich wir betrachten die Erscheinungen in der Sinnenwelt theils als Zwecke an sich, theils als Mittel zu ganz anderen Zwecken, als zu dem einer möglichen Belehrung. Insofern zwar dadurch auch zugleich eine Erkenntniss, und insbesondere eine Erkenntniss Gottes, unserer Abhängigkeit von ihm, und unserer hieraus folgenden Pflichten möglich wäre – insofern, weil sie möglich wäre, der Begriff von einer solchen Erkenntniss in Gott versetzt, und ihm als Absicht bei der Weltschöpfung untergelegt werden könnte, dürfte man einen Augenblick glauben, das ganze System der Erscheinungen lasse sich als Offenbarung ansehen Aber, hier davon noch abgesehen, dass eine solche Erkenntniss des Uebersinnlichen von der Sinnenwelt aus ganz unmöglich ist, und dass wir erst unvermerkt die auf einem ganz anderen Wege gegebenen geistigen Begriffe in die Sinnenwelt hineintragen, die wir dann in ihr gefunden zu haben glauben – so wäre eine solche Absicht Gottes doch nicht als die letzte, mithin nicht als Endzweck der Schöpfung anzuerkennen. Erkenntniss ist unfähig Endzweck zu seyn; denn immer bleibt noch die Frage zu beantworten: warum soll ich denn nun Gott erkennen? Erkenntniss wäre nur Mittel zu einem höheren Zwecke, mithin nicht letzte Absicht der Weltschöpfung, und zwischen letzterer und der dabei beabsichtigt seynsollenden Erkenntniss fiele das Verhältniss des Grundes zur Folge weg. – Ferner ist es auch in jenem Systeme gar nicht nothwendig, durch die Betrachtung des Weltgebäudes jene Erkenntnisse zu erhalten; die Erfahrung lehrt, dass sehr viele es nach ganz anderen Gesetzen beurtheilen, mithin fällt auch das Verhältniss der Ursache zur Wirkung weg, und die Schöpfung ist keine Offenbarung.

Offenbarung, ist, insoweit wir vor jetzt den Begriff bestimmt haben, eine Wahrnehmung, die von Gott, gemäss dem Begriffe irgend einer dadurch zu gebenden Belehrung (was auch immer ihr Stoff seyn möge), als Zwecke derselben, in uns bewirkt wird. – Man hat dies letztere Verhältniss, um welches es hier eigentlich zu thun ist, auch durch das Wort unmittelbar bezeichnet; und wenn man damit nur nicht sagen will: unsere Wahrnehmung solle in der Reihe der wirkenden Ursachen zunächst auf die Handlung Gottes folgen, sie solle schlechthin B seyn, als worauf es hier gar nicht ankommt (wenn nur die Handlung Gottes auch in dieser Reihe schlechthin A ist, so mögen zwischen ihr und unserer Wahrnehmung der Mittelglieder so viele seyn, als ihrer wollen); sondern nur so viel: der Begriff Gottes von der zu gebenden Belehrung solle in der Reihe der Endursachen A, und unsere Belehrung solle B seyn, so ist dies ganz richtig.

Ueber die logische Möglichkeit dieses Begriffs kann kein Zweifel entstehen; denn wenn seine Bestimmungen sich widersprächen, so würde dieser Widerspruch sich bald entdeckt haben. Die physische Möglichkeit desselben gründet sich auf das Postulat des Sittengesetzes, dass ein freies, intelligentes Wesen einem Begriffe vom Zwecke gemäss Ursache in der Sinnenwelt seyn könne; welches wir für Gott, um der Möglichkeit eines praktischen Gesetzes in sinnlichen Wesen willen, annehmen mussten.

In der Anwendung dieses Begriffs auf ein Factum aber thun sich grosse Schwierigkeiten hervor. – Wenn nemlich bloss davon die Rede wäre, dass eine gewisse Wahrnehmung, und eine dabei beabsichtigte Erkenntniss in uns wirklich würde, ohne dass wir nöthig hätten auf den Grund der Erscheinung zurückzugehen, so wäre unsere Untersuchung jetzt geschlossen. Wir hätten bloss auf die Materie einer Offenbarung zu sehen, die wir uns ruhig geben liessen. Aber es ist von der Materie am allerwenigsten, sondern ganz vorzüglich von der Form der Offenbarung die Rede: es soll uns nicht etwa nur überhaupt etwas bekannt gemacht werden, sondern dieses Etwas wird vorzüglich nur dadurch bekannt, dass wir es für offenbart anerkennen. Gott soll uns eine Erkenntniss mittheilen, die nur dadurch Erkenntniss wird, weil der Mittheilende kein anderer ist, als Gott. – Dies kommt daher, weil der Glaube an jede Bekanntmachung, der Natur dieses Begriffs nach, sich auf nichts anderes, als die Autorität des Bekanntmachenden gründen kann, wie oben gezeigt worden.

Die wichtigere Frage also, die noch zu beantworten ist, ist die: wie sollen wir erkennen, dass Gott, gemäss einem Begriffe vom Zwecke, eine gewisse Wahrnehmung in uns bewirkt habe?

Man dürfte etwa einen Augenblick meinen, das könne Stoff der durch die Wahrnehmung hervorgebrachten Vorstellung seyn; wenn z.B. jemand eine Erscheinung hätte, die sich ihm als Gott ankündigte, und als solcher ihn über manches belehrte. Aber davon ist eben die Frage, wie er erkennen solle, dass diese Erscheinung wirklich durch Gott gewirkt sey; dass weder er selbst sich, noch ein anderes Wesen ihn täusche; die Frage ist von einer Causalverbindung, und diese werden nicht wahrgenommen, es wird auf sie geschlossen. 1)

Ein solcher Schluss könnte vorläufig auf zweierlei Art möglich scheinen; nemlich entweder a posteriori, durch das Aufsteigen von der gegebenen Wahrnehmung als Wirkung zu ihrer Ursache; oder a priori, durch das Herabsteigen von der bekannten Ursache zur Wirkung. Wir untersuchen die Möglichkeit des ersteren Schlusses, den man sich für die Theologie noch immer nicht will rauben lassen, ohnerachtet alles mögliche geschehen ist, um seine Unrichtigkeit in die Augen springend zu machen.

Es giebt zwei Wege, um von einer Wahrnehmung zur Erkenntniss ihrer, als solcher nicht wahrgenommenen Ursache aufzusteigen; nemlich entweder in der Reihe der wirkenden, oder der der Endursachen. Im ersten Falle bestimme ich den Begriff der Ursache durch die wahrgenommene Wirkung. Es wird z.B. eine Last fortgerückt. Ich wende auf diese Wahrnehmung die Gesetze der Bewegung an, und schliesse: die Ursache sey eine physische Kraft, im Raume, wirke mit so oder so viel Kraft u.s.w. Die Wahrnehmung, die mich a posteriori auf den Begriff der Offenbarung bringen soll, muss nach physischen Gesetzen nicht erklärbar seyn, sonst würde ich ihre Ursache auf dem Gebiete dieser Gesetze suchen, und finden, und nicht nöthig haben, sie in den freien Urgrund aller Gesetze überzutragen. Das einzige vernunftmässige Prädicat dieser Ursache ist also subjectiv und negativ: sie ist mir unbestimmbar – ein Prädicat, wozu mich das Nichtbewusstseyn meines Bestimmens derselben vollkommen berechtigt. Indem ich aber dieses subjectiv unbestimmbare A sofort, und ohne allen weiteren Grund (und es lässt sich kein anderer angeben, als das Nichtbewusstseyn meines Bestimmens) zum absolut und objectiv unbestimmbaren A mache, so folge ich freilich dem Hange meines Geistes, sobald sichs thun lässt, zum schlechthin unbedingten fortzuschreiten; aber die Unrechtmässigkeit dieses Verfahrens sollte doch wohl jetzt keiner weiteren Rüge bedürfen. – Wir sind freilich genöthigt, überhaupt ein absolut erstes Glied in der Reihe anzunehmen; aber bei keinem bestimmten Gliede dürfen wir sagen: dies ist das erste. Denn die Reihe (ich rede von der der wirkenden Ursachen) ist unendlich, und unser Aufsteigen in ihr ist nie vollendet. Vollenden wir sie irgendwo, so nehmen wir ein unendliches an, welches endlich ist; und das – ist ein Widerspruch.

Was wir in der Reihe der wirkenden Ursachen nicht können, lasst uns in der der Endursachen versuchen.

Wir machen eine Wahrnehmung, und auf sie zunächst in der Zeit folgt die Wahrnehmung einer Erkenntniss in uns, die wir vorher in uns nicht wahrgenommen haben. Wir sind durch die Gesetze des Denkens genöthigt, beide Wahrnehmungen in Causalverbindung zu denken: die erstere ist Ursache der zweiten, als ihrer Wirkung. Nun wollen wir auch umgekehrt die Erkenntniss als Ursache der sie selbst verursachenden Wahrnehmung denken, d. i. wir wollen annehmen, dass diese Wahrnehmung nur durch den Begriff von der verursachten Erkenntniss möglich gewesen. Sind wir zu dieser Annahme nicht durch Nothwendigkeit getrieben, so nehmen wir etwas ganz willkürlich und ohne Grund an; – wir meinen nur so. – Nothwendigkeit (ob subjective, oder objective, wird sich gleich zeigen) treibt uns zu dieser Annahme nur dann, wenn die Wahrnehmung und die dadurch ertheilte Belehrung sich verhalten, wie Theile und Ganzes, und wenn weder ein Theil ohne das Ganze, noch das Ganze ohne alle Theile denkbar ist. Ein solches Verhältniss ist nicht nur an sich möglich, sondern auch in vielen Fällen der untersuchten Art wirklich. Ich muss dann mir beide Dinge in Zweckverbindung denken; ich kann die Wahrnehmung nicht erklären, wenn ich nicht den Begriff der dadurch entstandenen Erkenntniss, die in der Zeitreihe, mithin in der Reihe meiner Empfindungen folgt, in der Reihe meiner Beurtheilungen, die durch Spontaneität geleitet wird, vorher setze. Bis dahin habe ich ganz recht. Nun aber trage ich das subjective Gesetz der Möglichkeit meiner Beurtheilung auf die Möglichkeit des Dinges an sich über, und schliesse: weil ich mir den Begriff der Wirkung vor der Ursache vorher denken muss, so musste er auch vorher in irgend einem intelligenten Wesen seyn: ein Schluss, zu dem der Hang, alles Subjective für objectiv gültig anzunehmen, mich zwar verleitet, aber nicht berechtigt. Auf eine solche offenbar erschlichene Schlussfolge lässt sich keine vernünftige Ueberzeugung gründen.

Aber, gesetzt wir liessen euch diesen Schluss gelten, so hättet ihr nun zwar allerdings Grund, ein freies intelligentes Wesen, als Ursache der untersuchten Erscheinung anzunehmen, für welches das in der Reihe der wirkenden Ursachen euch unbestimmbare A bestimmbar wäre; und das kann der erste beste Mensch seyn, der ein wenig mehr weiss, als ihr: aber was berechtigt euch denn eben das unendliche Wesen dafür anzunehmen? Was ich nicht einsehen kann, kann nur der unendliche Verstand einsehen: – dieser Schluss ist vermessen, wenn je einer es war. Weit bescheidener und consequenter urtheilten die heidnischen Theologen, die für Ursache unerklärbarer Erscheinungen schlechthin Dämonen, nicht eben den unendlichen Geist annahmen; und unter uns das Volk, das sie für Wirkungen der Zauberer, Gespenster und Kobolde erklärt.

A posteriori ist es also schlechthin unmöglich, eine Erscheinung für Offenbarung theoretisch anzuerkennen.

Ebenso unmöglich ist ein theoretischer Beweis a priori. Man hat nur die Erfordernisse eines solchen Beweises zu nennen, um seine Unmöglichkeit und seine Widersprüche zu zeigen. Es müsste nemlich aus dem durch theoretische Naturphilosophie a priori gegebenen Begriffe von Gott die Nothwendigkeit gezeigt werden, dass in Gott der Begriff einer gewissen empirisch bestimmten Offenbarung, und der Entschluss, ihn darzustellen, vorhanden sey.

Wir müssen demnach die Möglichkeit, von der Seite der Form in diesen Begriff einzudringen, und, wenn sich kein anderer Weg zeigen sollte, die reale Möglichkeit des Begriffes selbst aufgeben. – Aber wir kamen oben, von der Seite seiner Materie, von dem Begriffe der Religion aus, auf ihn. Wir haben also noch vermittelst einer materialen Erörterung zu versuchen, was uns durch eine formale nicht gelang.

Durch die gezeigte Unhaltbarkeit dieses Begriffs von Seiten seiner Form, wird zugleich alles, was nicht Religion betrifft, von welcher allein er noch seine Bestätigung erwartet, aus seinem Umfange ausgeschlossen, da zuvor über den möglichen Inhalt einer Offenbarung nichts zu bestimmen war. Wir fügen also diesem Begriffe noch das Merkmal hinzu, dass das in einer Offenbarung Bekanntgemachte religiösen Inhalts seyn müsse, und hiermit ist denn die Bestimmung dieses Begriffs vollendet.

 

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1)

Wer unwillig wird, dass ich das sagte, dem sagte ichs nicht. Ich kenne aber Leser, denen man es allerdings sagen muss.