BIBLIOTHECA AUGUSTANA

 

Rudolf Diesel

1858 - 1913

 

Solidarismus:

Natürliche wirtschaftliche

Erlösung des Menschen

 

Zweites Buch.

Die solidaristischen Verträge

 

______________________________________________________________________________

 

 

[85]

Zweites Buch.

Die solidaristischen Verträge.

____________

 

 

Einleitung.

 

Während das erste Buch das Wesen, die Organisation und die Wirkungen des Solidarismus entwickelte, folgt im zweiten Buch der eigentliche Wortlaut der solidaristischen Verträge selbst.

Diese bestehen aus:

 

I. Erklärung des Solidarismus,

II. Volksvertrag,

III. Arbeitsvertrag der Bienenstöcke.

 

Wie alle Verträge, so sind auch diese nüchtern und trocken und bestehen lediglich aus einer Reihe von Paragraphen mit allgemeinen Vorschriften, ohne jede Erläuterung über Zweck und Wirkung derselben; sie sind die Zusammenfassung alles dessen, was im ersten Buch gesagt wurde, in der Form gegenseitiger Rechte und Pflichten der vertragschließenden Teile; es ist hier kein Kommentar dazu gegeben, da das ganze erste Buch als solcher anzusehen ist und insbesondere dessen Kapitel 2 und 3 eine direkte Wiedergabe dieser Verträge in laufender Sprache sind.

Diejenigen, welche an Verträge gewöhnt sind, werden die folgenden breit finden; es sind auch wirklich viele Bestimmungen des Volksvertrags in dem Arbeitsvertrag der Bienenstöcke wörtlich wiederholt; in einzelnen Fällen ist neben die nüchterne Vertragsvorschrift doch noch ein erläuternder Satz über Zweck und Wirkung mit aufgenommen; das geschah absichtlich des leichteren und allgemeineren Verständnisses halber auch für solche, denen diese Dinge nicht geläufig sind.

Unter allen Umständen ist die definitive Form der Verträge jeweils den Landesgesetzen anzupassen, welche ja schon innerhalb Deutschlands verschieden, in andern Ländern in manchen Dingen geradezu entgegengesetzt sind. – Ohne an den allgemeinen Grundlagen zu rütteln, werden also die Verträge in verschiedenen Ländern so manche Variante aufweisen; auch an vorhandene soziale Gesetze sind sie anzupassen, wenn auch niemals damit zu verquicken.

Die solidaristischen Verträge müssen innerhalb der durch die Gesetze gezogenen Grenzen sich bewegen, aber immer selbständig sein.