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Gesetzliche Grundlage

 

Gemäß dem Bayerischen Hochschulgesetz ist der Hochschulrat eines der drei zentralen Organe der Hochschule.

Ihm gehören die gewählten Mitglieder des Senats (Interne Mitglieder des Hochschulrats) sowie zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur sowie Wirtschaft und beruflicher Praxis an.

Der/die Vorsitzende des Hochschulrats wird aus der Mitte der externen Mitglieder gewählt. Stellvertretende:r Vorsitzende:r ist der/die Vorsitzende des Senats.

Die Mitglieder des Präsidiums und die Frauenbeauftragte nehmen ebenso wie ein Vertreter des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst beratend an den Sitzungen des Hochschulrats teil, haben aber kein Stimmrecht.

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