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Was passiert, wenn ich nicht zu einer Prüfung erscheine, zu der ich mich angemeldet habe?

 

Sofern Sie eine Prüfung nicht antreten müssen, gilt ein Nicht-Erscheinen momentan (Stand: 28.7.2018) als wirksamer Rücktritt von einer Prüfung. Dies bedeutet, dass es sich für Sie so verhält, als hätten Sie sich nicht zu der Prüfung angemeldet.

Falls Sie eine Prüfung antreten müssen (z.B. Module der Grundlagen- und Orientierungsprüfung im 2. Semester, Wiederholungsprüfungen), führt ein Nicht-Erscheinen zur Note 5.