Kinderzuschlag erhalten Eltern, wenn mit ihnen ein unter 25-jähriges Kind im Haushalt lebt für welches Kindergeld oder eine Leistung bezogen wird, die Kindergeld ausschließt, sowie wenn das Einkommen und Vermögen der Eltern in einem gesetzlich umschriebenen Bereich zwischen einer Mindest- und Höchsteinkommensgrenze liegt.

Hierbei kann der Kinderzuschlag gemindert werden durch eigenes Vermögen des Kindes (z.B. Unterhaltsleistungen). Der Höchstbetrag beträgt 140 € pro Monat für jedes im Haushalt lebende Kind.

Ein Antrag muss in Schriftform an die Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Weitere Hinweise erhalten Sie über das Merkblatt zum Kinderzuschlag.

Merkblatt Kinderzuschlag

Familienkasse Augsburg

Berliner Allee 28

86153 Augsburg

Bei Fragen zum Kinderzuschlag steht Ihnen das Servicetelefon der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer 0 180/15 46 337 zur Verfügung (gebührenpflichtige Telefonnummer).