Studierende haben auf Grund ihres meist sehr geringen Einkommens in der Regel Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Mit dem WBS besteht die Möglichkeit, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu beziehen.

Die Wohnberechtigung richtet sich nach der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen. Je nach Familiengröße gelten dafür unterschiedliche Einkommensgrenzen.

Einkommensgrenzen:

Für den Alleinstehenden beträgt die Einkommensgrenze 14.000 Euro, für die zweite Person erhöht sich diese um 8.000 Euro, für jede weitere Person um 4.000 Euro. Bei Kindern, für die steuerrechtlich ein Freibetrag gewährt wird, gibt es darüber hinaus einen Zuschlag von 1.000 Euro

Wohnungs- und Stiftungsamt der Stadt Augsburg

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