Praktisches Studiensemester

Im Rahmen des Studiums muss ein praktisches Studiensemester erfolgreich absolviert werden. Das praktische Studiensemester wird ab 2024 im fünften Studiensemester (WS) absolviert. Aktuell findet ein Turnuswechsel vom SoSe (6. Semester) auf das WS (5. Semester) statt.

Voraussetzungen

Um in das praktische Studiensemester eintreten zu können, müssen Sie mindestens 80 ECTS erworben haben. Die Orientierungsprüfungen der ersten beiden Semester müssen vollständig abgelegt sein.

Dauer

Das praktische Studiensemester ist ein sog. „Pflichtpraktikum“ und hat einen Umfang von 20 zusammenhängenden Wochen. Das heißt, Sie müssen mit einer Firma, die Arbeitsstellen im Bereich „Interaktive Medien“ anbietet, einen Arbeitsvertrag über 20 Wochen abschließen. Das Praktikum soll eine Vollzeitbeschäftigung sein, d.h. die Arbeitszeit richtet sich nach den üblichen Beschäftigungszeiten im Ausbildungsbetrieb.

 

Bitte informieren Sie sich auch über folgende Links:

• Zeitlicher und organisatorischer Ablauf

• Ansprechpartner im Praktikantenamt

• Erasmus Auslandspraktikum

 

Eignung der Stelle

Frau Rohm und Prof. Dr. Teynor prüfen die Eignung der Stelle, entsprechend der Wahl Ihres Schwerpunktes. Bitte nutzen Sie diese moodle-Kurse um dies rechtzeitig zu klären:

Als Tätigkeiten sind insbesondere solche geeignet, die sowohl Gestaltungs- als auch Programmieranteile haben. Für den angestrebten Abschluss B.Sc. sollte die Tätigkeit schwerpunktmäßig im Bereich Programmierung/Technik liegen, für den Abschluss B.A. im Bereich Gestaltung, Design und/oder Konzeption.

Antrag auf Zulassung

Nachdem Sie eine Stelle gefunden haben, füllen Sie den Antrag auf Zulassung zum Praktikum aus und laden diesen im moodle-Kurs hoch. Ersatzweise können Sie auch eine schriftliche Zusage Ihrer Praxisstelle hochladen.

Termin für WS 2024_25: Freitag 28. Juni 2024

Vertrag

Sie müssen mit der Firma, bei der Sie Ihr Praktikum absolvieren wollen, einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser regelt Ihre Arbeitsbedingungen (Arbeitsgebiet, wöchentliche Arbeitszeit, Entgelt). Der Vertrag wird zwischen Ihnen und der Firma direkt ausgehandelt. Den ausgefüllten Vertrag laden Sie auch im moodle-Kurs hoch.


Das Praktikantenamt nimmt daraufhin Kontakt zu Ihrer Firma auf, um das Verhältnis zwischen Hochschule und Firma vertraglich zu regeln.

Sollten Sie während des Praktikumszeitraums Veranstaltungen an der HSA besuchen, z.B. das begleitende Praxisseminar, müssen Sie die Fehlstunden nicht nacharbeiten. Auch für die Teilnahme an Prüfungen sind Sie von der praktischen Tätigkeit befreit. Belegen Sie die Teilnahme gegenüber Ihrem Arbeitgeber mit dem diesem Formular.

Das heißt, die praktische Tätigkeit im Betrieb verringert sich um die Dauer der Lehrveranstaltungen, die Sie im Praxissemester an der HSA besuchen. Wenn Sie nicht am Praxisseminar teilnehmen (weil Sie Ihr Praktikum im Ausland oder in einem anderen Bundesland absolvieren), können Sie die Vertragslaufzeit um eine Woche reduzieren. Die versäumte Lehrveranstaltung müssen Sie dann allerdings in einem späteren Semester nachholen.

Betreuer

Während des Praxissemesters werden Sie von Frau Rohm und Prof. Dr. Teynor betreut. Die Betreuer sind Ansprechpartner bei allen Problemfällen. Darüber hinaus organisieren sie das Praxisseminar, in dem Sie über Ihre Tätigkeiten im Praxissemester berichten. Zu guter Letzt bewerten die Betreuer Ihre praktische Tätigkeiten an Hand Ihres Praxisberichtes, der zum Ende des Semesters abgegeben wird. 

Gebühren und Beiträge

Der Studentenwerksbeitrag einschließlich Semesterticket und Verwaltungsgebühr fallen unverändert an.

Praxisbegleitendes Seminar

wird jeweils im SoSe angeboten, 14-tägig, in Präsenz oder Online. Bitte beachten: es besteht Anwesenheitspflicht.

Semesterplanung

Termine SoSe 2024

  1. Termin    KW 12    22.03.2024 (Vortragsplanung)
  2. Termin    KW 14    05.04.2024
  3. Termin    KW 16    19.04.2024
  4. Termin    KW 18    03.05.2024
  5. Termin    KW 20    17.05.2024
  6. Termin    KW 22    31.05.2024
  7. Termin    KW 24    14.06.2024
  8. Termin    KW 26    28.06.2024 (Ersatztermin)

Vortrag

Dauer 20 Minuten

  • Konzentrieren Sie sich auf die wesentlichen Informationen
  • Wecken Sie Interesse
  • Lassen Sie Raum für Fragen

INHALT:

  • Beschreibung Größe, Struktur und Ausrichtung der Firma
  • Beschreibung Ihrer konkreten Tätigkeit
  • Beschreibung eines der von Ihnen bearbeiteten Projekte
    (im Falle von Geheimhaltungsbestimmungen ein anderes repräsentatives Projekt der Firma)
  • Ihr persönliches Fazit

ZIELPUBLIKUM:

  • Die eigenen Kommilitonen

 

Praxisbericht

Als Resumee des Praxissemesters erstellen Sie bitte Ihren Praxisbericht.

Wann ? > Abgabetermin SoSe 2024:

  • spätestens Montag 24. Juni 2024, 12:00 Uhr
    (unabhängig vom Ende ihrer Praxistätigkeit)

Wo?


Form und Umfang:

1. Kurzversion:

  • Projektdokumentation im Workspace
  • kurz, knackig, informativ
  • relevante Fakten, Projektbeispiele, Bilder

Zielgruppe: nachfolgende Studierende, die einen Praktikumsplatz suchen

2. Vollständiger Bericht

  • schriftliche ausformulierte Ausführung
  • selbstständig verfasst und gestaltet
  • als Lese.PDF (screentauglich), 15 bis 20 Seiten

Inhalt:

Einleitung
- Angaben zur Firma (Fakten, kurz)
- Beschreibung der eigenen Tätigkeit
- Einbindung in die firmeninternen Abläufe

Hauptteil
- Beschreibung eines (exemplarischen) Projektes
- Anteil ihrer Mitwirkung daran
- Gehen sie dabei ruhig auch auf Spezifika ein

Abschluss / Fazit
- Was war positiv zu bemerken?
- Was wäre zu verbessern?
- Welchen Lerneffekt brachte ihnen die Praxistätigkeit

Zielgruppe
- die beschäftigende Firma
- die Hochschule

Grundsätzlich: Achten Sie beim Verfassen bitte jederzeit auf einen respektvollen Ton.

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

F.: Für die Anmeldung der Praxisstelle beim Praktikantenamt gibt s eine Frist.
Was passiert, wenn ich bis dahin keine Praxisstelle gefunden habe?

A.:  Sie können die Praxisstelle in Ausnahmefällen noch bis 4 Wochen vor Beginn des Praxissemesters anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Zentralverwaltung die vorlesungsfreien Zeiten ebenfalls als Urlaubsperiode nutzen. Die fristgerechte Anmeldung ermöglicht Ihnen die problemlose Abwicklung der das Praxissemester betreffenden Hochschulformalitäten.

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F.: Laufen meine BAföG- Zahlungen auch im Praxissemester weiter?
Wie ist es mit BAföG wenn ich eine Praxisstelle im Ausland antrete?

A.: Auskünfte in BAföG-Angelegenheiten erteilt das Amt für Ausbildungsförderung, Eichleitnerstr. 30, 86159 Augsburg

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F.:  Ich bin seit Jahren neben meinem Studium freiberuflich im Bereich Webdesign für Auftraggeber tätig. Muss ich trotzdem ein Praxissemester bei einem Unternehmen absolvieren?

A.: Grundsätzlich ja. Eine wesentliche Komponente des Praxissemesters ist die Betreuung durch eine erfahrenen Fachkraft in einer Firma. Bei selbstständiger Tätigkeit ist dies per Definition nicht gegeben.

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F.: 
Ist es zwingend erforderlich, dass der Praktikumsbetreuer der Firma ein Hochschuldiplom nachweisen kann?

A.: Wichtig ist, dass die Praktikanten dauerhaft einen persönlichen Ansprechpartner in der Firma haben, der über fundierte Berufserfahrung verfügt, um fachkundige Anleitung und Hilfestellung zu geben. Ein Hochschulabschluss ist diesbezüglich keine zwingende Voraussetzung.

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F.: Wo bekomme ich eine Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt?

A.: Im Praktikantenamt, per Mail anfragen.


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F.: 
Ich habe eine Praktikumstelle im Ausland. Wie ist die Versicherungssituation in diesem Falle?

A.: Auslandspraktikanten empfiehlt das Praktikantenamt dringend, Deckungslücken hinsichtlich Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung noch vor der Abreise zu schließen.

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F.
: Meine Praktikumstelle befindet sich in großer Entfernung von Augsburg, was mir die Teilnahme am Praxisseminar an der HSA während des Praxissemesters unmöglich macht . Wie kann ich das Fach nachholen?

A.: Das Seminar wird auch online angeboten, eine Teilnahme sollte möglich sein. Das Seminar kann nur jeweils im Jahr darauf nachgeholt werden. In Ausnahmefällen können Sie das Seminar des Studiengangs Informatik besuchen (falls angeboten).

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F.: Ich möchte ein Studiensemester an einer ausländischen Hochschule absolvieren.
Ist das auch im Rahmen des Praxissemesters möglich?

A.: Es ist auf Antrag möglich, sich ein Auslandsstudium als Praxissemester anrechnen zu lassen. Dafür müssen einschlägige Leistungen im Umfang von mindestens 20 Credits von einer ausländischen Hochschule per Transcript nachgewiesen werden.
Voraussetzung ist, dass vor dem Antritt des Auslandsstudiums das Vorhaben mit dem International Coordinator abgestimmt wird. Bezüglich der während eines Praxissemesters zu erbringenden Studienleistungen gelten die allg. Regelungen bei Anerkennung des Praxissemesters.

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F.: Ich habe ein Studiensemester an einer ausländischen Hochschule im Rahmen des Praxissemesters absolviert. Muss ich einen Praxisbericht schreiben und abgeben?

A.: Es ist ein Bericht über den Aufenthalt an der ausländischen HS zu verfassen, der in Umfang und Inhalt den Forderungen an einen Praxisbericht entspricht. Die formale und inhaltliche Ausrichtung des Berichtes erfolgt in Abstimmung mit dem International Coordinator der Fakultät Gestaltung, bei dem der Bericht auch abgegeben wird.

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F.: Ich habe ein Studiensemester an einer ausländischen Hochschule im Rahmen des Praxissemesters absolviert.
Muss ich die begleitenden Fächer des Praxissemesters nachholen?

A.: Sofern das Praxissemester begleitenden Fächer nicht bereits anerkannt wurden, sind diese nachzuholen.

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F.: 
Mir wurde das Praxissemester aufgrund bereits geleisteter praktischer Tätigkeit anerkannt. Muss ich trotzdem einen Praxisbericht abgeben und am praxisbegleitenden Unterricht teilnehmen?

A.: In die Anerkennung des Moduls Praxis ist auch der Praxisbericht eingeschlossen. Nicht eingeschlossen ist das Praxisseminar, hier müssen Sie teilnehmen.

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F.: Unter welchen Voraussetzungen kann ich mir das praktische Studiensemester anerkennen lassen?

A.: Informationen des Praktikantenamtes zu diesem Thema finden Sie hier:
https://www.hs-augsburg.de/Praxissemester.html

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F.: 
Wie ist das  Verfahren zur  Anerkennung?

A.: Laut Rahmenprüfungsordnung, § 3, Abs. 3 Punkt 4 obligt der Prüfungskommission "die Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und einschlägiger, gleichwertiger Berufs- oder Schulausbildungen.
Bitte stellen Sie einen formalen Antrag bei der Prüfungskommission und legen Sie einschlägige Nachweise über Ihre Ausbildung bei. Die Pk wird dann zeitnah über Ihren Antrag entscheiden. Pauschale Listen zu dem Thema existieren nicht.
Bitte bedenken Sie dabei aber auch: Das Praxissemester ist immer eine Gelegenheit, sich im zukünftigen beruflichen Umfeld ein wenig umzutun, konkrete Erfahrungen zu sammeln und ohne langfristige Verpflichtung Arbeitsgebiete auszuprobieren. Generell ist zu empfehlen, diese Chance auch zu nutzen!

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F.: Gibt es eine Liste von Berufen, deren Ausbildungsabschluss sich als Praxistätigkeit anrechnen lassen?

A.: Pauschale Listen zu dem Thema existieren nicht.