Alle Studierenden in Deutschland müssen krankenversichert sein. Eine gültige Krankenversicherung benötigen Sie:

  • für die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule Augsburg
  • bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. 

In der Regel benötigen Sie dafür eine deutsche Krankenversicherung. Wenden Sie sich an eine der gesetzlichen Krankenkassen. Sie dürfen die Versicherungsgesellschaft frei wählen. Wir empfehlen Ihnen eine Krankenversicherung in Augsburg zu wählen, um einen optimalen Service vor Ort zu erhalten.

Dort können Sie in den meisten Fällen eine studentische Krankenversicherung abschließen. Die Krankenkasse stellt Ihnen eine „Versicherungsbescheinigung zur Immatrikulation bei einer Hochschule“ aus, die Sie an der Hochschule Augsburg und bei der Ausländerbehörde vorlegen.

Eine Ausnahme besteht für EU-Bürger, Bürger aus Ländern, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und der Schweiz. Diese Personen benötigen entweder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder einen entsprechenden Nachweis über Versicherungsschutz in Ihrem Heimatland.

Wenn Sie bereits eine andere Krankenversicherung (eine private oder eine aus Ihrer Heimat) haben, lassen Sie diese von der gesetzlichen Krankenkasse prüfen. Wenn Ihre Krankenversicherung für ein Studium in Deutschland akzeptiert wird, stellt Ihnen die Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht aus. Diese Bescheinigung legen Sie der Hochschule Augsburg bei der Einschreibung und der Ausländerbehörde bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vor. 

Achtung: Eine Reisekrankenversicherung reicht für die Einschreibung und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht aus.

Für Rückfragen wenden Sie sich an das „b!st“ Beratung im Studentenwerk.

Weitere Informationen zum Krankenversicherungsschutz im Studium finden Sie unter: