Bei der Planung Ihres Studiums in Deutschland müssen Sie die erforderlichen finanziellen Mittel sicherstellen.
Diese Übersicht gibt Ihnen Information über die geschätzten Lebenshaltungskosten eines ausländischen Studierenden während des Studiums an der Hochschule Augsburg:
Ausgaben | Geschätzte Kosten pro Monat |
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Miete (inkl. Nebenkosten) | Ca. 280 – 480 Euro (je nach Größe der Wohnung und Lage) | |
Krankenversicherung | Ca.80 Euro (für Studierende, die kein Krankenversicherungsabkommen mit Deutschland haben) | |
Rundfunkgebühren (in Deutschland verpflichtend) | Ca. 18 Euro | |
Semesterticket ( 62,85) für den öffentlichen Nahverkehr - pro Semester | Ca. 10 Euro | |
Semesterbeitrag für das Studentenwerk 52 Euro | Ca. 9 Euro | |
Fahrtkosten (zusätzlich zu den bereits mit dem Semesterticket abgedeckten Fahrtkosten) | Ca. 60 Euro | |
Telefon / Internet | Ca. 25 Euro | |
Studienmaterialien | Ca. 25 Euro | |
Freizeit / Kleidung | Ca. 80 Euro | |
Essen/Haushalt | Ca. 160 Euro | |
Gesamt | ca. 750 – 950 Euro |
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Sie müssen sicherstellen, dass Ihnen mindestens 861 € pro Monat 10.332 € pro Jahr zur Verfügung stehen. Einen Nachweis darüber benötigt vor allem ein Studienbewerber/in aus einem visumspflichtigen Land.
Die häufigsten Formen, um ausreichende Mittel zur Deckung von Lebenshaltungskosten nachzuweisen, sind:
- Sperrkonto: Sie eröffnen ein Konto bei einer Bank in Deutschland mit einem Anlagebetrag in Höhe von mindestens 10.332 €
- Einkommensnachweise der Eltern: Ihre Eltern verfügen über entsprechende Einkommensnachweise B. Kontoauszüge, um Ihre Hochschulausbildung in Deutschland zu finanzieren
- Stipendium:
Sie erhalten ein Stipendium von einem in Deutschland anerkannten Stipendiengeber.
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für internationale Studierende in Bayern.
- Nebenjobs: Sie können einen Teil Ihrer Kosten über eigene Arbeit während des Studiums finanzieren. Bitte beachten Sie dabei die gesetzlichen Regelungen. Informationen über Studierendenjobs finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Augsburg.
- Verpflichtungserklärung Eine Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich gegenüber der Ausländerbehörde Ihr Studium zu finanzieren. Diese Person hat ausreichend Einkünfte, um verfügt über Ihre Lebenshaltungskosten decken. Weitere Informationen finden Sie im Aufenthaltsgesetz (§ 68 - Achtung: Information exisiert nur auf Deutsch).
Achtung: Bescheinigungen, die von Notariaten im Ausland erstellt wurden, werden von der Ausländerbehörde nicht akzeptiert. Verpflichtungserklärungen müssen immer von den Deutschen Botschaften oder einer Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt werden.