Bei der Planung Ihres Studiums in Deutschland müssen Sie die erforderlichen finanziellen Mittel sicherstellen.

Diese Übersicht gibt Ihnen Information über die geschätzten Lebenshaltungskosten eines ausländischen Studierenden während des Studiums an der Hochschule Augsburg:

Ausgaben

Geschätzte Kosten pro Monat

 

Miete (inkl. Nebenkosten)

Ca. 280 – 480 Euro (je nach  Größe der Wohnung und Lage)

 

Krankenversicherung

Ca.80 Euro (für Studierende, die kein Krankenversicherungsabkommen mit Deutschland haben)

 

Rundfunkgebühren (in Deutschland verpflichtend)

Ca. 18 Euro

 

Semesterticket ( 62,85) für den öffentlichen Nahverkehr - pro Semester

Ca. 10 Euro

 

Semesterbeitrag für das Studentenwerk 52 Euro

Ca. 9 Euro

 

Fahrtkosten (zusätzlich zu den bereits mit dem Semesterticket abgedeckten Fahrtkosten)

Ca. 60 Euro

 

Telefon / Internet

Ca. 25 Euro

 

Studienmaterialien

Ca. 25 Euro

 

Freizeit / Kleidung

Ca. 80 Euro

 

Essen/Haushalt

Ca. 160 Euro

 

Gesamt

ca.  750 – 950 Euro

 

Sie müssen sicherstellen, dass Ihnen mindestens 861 € pro Monat 10.332 € pro Jahr zur Verfügung stehen. Einen Nachweis darüber benötigt vor allem ein Studienbewerber/in aus einem visumspflichtigen Land.

Die häufigsten Formen, um ausreichende Mittel zur Deckung von Lebenshaltungskosten nachzuweisen, sind:

  • Sperrkonto: Sie eröffnen ein Konto bei einer Bank in Deutschland mit einem Anlagebetrag in Höhe von mindestens 10.332 €
  • Einkommensnachweise der Eltern: Ihre Eltern verfügen über entsprechende Einkommensnachweise B. Kontoauszüge, um Ihre Hochschulausbildung in Deutschland zu finanzieren
  • Stipendium:

Sie erhalten ein Stipendium von einem in Deutschland anerkannten Stipendiengeber.

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für internationale Studierende in Bayern.

  • Nebenjobs: Sie können einen Teil Ihrer Kosten über eigene Arbeit während des Studiums finanzieren. Bitte beachten Sie dabei die gesetzlichen Regelungen. Informationen über Studierendenjobs finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Augsburg.

Achtung: Bescheinigungen, die von Notariaten im Ausland erstellt wurden, werden von der Ausländerbehörde nicht akzeptiert. Verpflichtungserklärungen müssen immer von den Deutschen Botschaften oder einer Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt werden.