Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung und/ oder mehreren Jahren Berufserfahrung können Sie auch ohne Abitur studieren. Sie benötigen einen in Deutschland anerkannten beruflichen Abschluss (z.B. Meister, Techniker). Diese beruflichen Abschlüsse müssen den deutschen gleichgestellt sein.

Die Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses muss von einer Kammer festgestellt werden. Eine Kammer vertritt die Interessen bestimmter Berufe oder Berufsgruppen. Sie müssen sich daher an die für Sie zuständige Kammer wenden (Industrie-und Handelskammer Schwaben - die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) –zuständig für kaufmännische, industriell-technische und gewerbliche Berufe oder die Handwerkskammer Schwaben zuständig für handwerkliche Berufe) und lassen sich von dieser eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über Ihren Berufsabschluss ausstellen.  

Auch eine erfolgreiche Teilnahme an einem obligatorischen Beratungsgespräch ist eine Voraussetzung zum Studium (oder evtl. einem Probestudium) an der Hochschule Augsburg. Den Termin zum Beratungsgespräch vereinbaren Sie direkt in der Fakultät.