Wohnheim
Studierendenwerk Augsburg

Die wachsende Zahl von Studierenden kann es erschweren, eine Unterkunft in Augsburg zu finden. Deshalb helfen wir Ihnen gerne bei der Suche!

Die Hochschule Augsburg besitzt selbst keine Wohnheime – wir werden uns jedoch bemühen, Ihnen bei der Suche nach einer Unterkunft in Augsburg behilflich zu sein. Bitte kreuzen Sie auf Ihrem Unterkunftsformular an, dass die Hochschule Augsburg bei der Organisation der Unterkunft helfen soll, und wir geben Ihnen weitere Informationen.

Wohnheim
Studierendenwerk Augsburg
 
Wohnheim
Studierendenwerk Augsburg

Die Zimmer in einem Studierendenwohnheim sind bei internationalen Studierenden sehr beliebt, da sie möbliert und recht günstig sind. Die durchschnittliche Miete beträgt ~ 280 € - 400 € pro Monat (Strom und Heizung meistens inbegriffen).

Nicht alle Residenzen befinden sich in der Nähe des Campus, aber die Hochschule ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen - und dank des Semestertickets kostenlos.

 Für die Incoming Exchange Students steht eine begrenzte Zimmerkapazität des Studierendenwerks und anderer privater Wohnungsbaugesellschaften zur Verfügung.

 

Studierende von ausländischen Partneruniversitäten und solche, die ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, um an der Hochschule Augsburg zu studieren, werden zuerst bedient.

Die restlichen Zimmer-Kapazitäten werden nach diesem Prinzip verteilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Weitere Informationen zum Thema "Wohnen" finden Sie auf der Homepage des DAAD

Wohnheim
Studierendenwerk Augsburg

Der Rundfunkbeitrag

 

Sobald Sie in Ihre Studierendenwohnung gezogen sind und sich bei der Stadt angemeldet haben, erhalten Sie einen Brief mit der Zahlungsaufforderung für den „Rundfunkbeitrag“.

Die Lizenzgebühr funktioniert wie eine Steuer, die jeder zahlen muss, unabhängig davon, ob Sie in einem Studierendenwohnheim, einer privaten Wohnung oder sogar einem Haus wohnen. Diese Gebühr beträgt 18,36 € pro Monat und wird für jeden Wohnsitz erhoben - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Der Betrag wird vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eingezogen. Die Regulierung unterscheidet nicht zwischen der Anzahl der technischen Geräte, über die der Haushalt verfügt, und der Frage, ob diese Geräte für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rundfunkbeitrages