Praxissemester

Das Praxissemester muss zunächst vom Praktikumsbeauftragte Ihrer Fakultät genehmigt werden.

Die Anmeldung eines verpflichtenden Praxissemesters erfolgt bis anschließend zum 20. Juli (fürs Wintersemester) oder 20. Januar (fürs Sommersemester) im Praktikantenamt.

Praxissemester im Ausland müssen darüber hinaus im International Office gemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt per Online-Formular. Bitte vollziehen Sie danach alle notwendigen Schritte des Workflows im Mobilitätsportal (Mobility Online), bis Sie die Bestätigung über Vollständigkeit der Anmeldung empfangen.

Sonstige Praktika

Wir empfehlen im Vorfeld Ihr Auslandsvorhaben mit dem Praktikumsbeauftragten, abzustimmen. Im Falle von Abschlussarbeiten sprechen Sie sich mit dem Betreuer Ihrer Abschlussarbeit ab.

Freiwillige Praktika und Praktika im Rahmen von Abschlussarbeiten müssen nicht im Praktikantenamt gemeldet werden.

Auch freiwillige Praktika im Ausland werden im International Office gemeldet. Die Anmeldung erfolgt per Online-Formular. Bitte vollziehen Sie danach alle notwendigen Schritte des Workflows im Mobilitätsportal (Mobility Online), bis Sie die Bestätigung über Vollständigkeit der Anmeldung empfangen.