Sprachzeugnis: Notwendig oder nicht?

 

Um im Ausland studieren zu können, müssen Sie ausreichende Kenntnisse der Vorlesungssprache mitbringen. Alle Partnerhochschulen setzen bestimmte Sprachenkenntnisse voraus, deren Niveau Sie auf der Partnerinfoseite recherchieren können. Ob auch ein Nachweis, also ein Sprachzeugnis über die von der Partnerhochschule vorausgesetzten Kenntnisse notwendig ist, können Sie auf der Homepage der jeweiligen Partnerhochschule prüfen. Siehe hierzu

Verpflichtender Sprachtest für ERASMUS-Teilnehmer:innen

 

Im Rahmen des ERASMUS-Programms müssen Sie zu Beginn Ihrer Auslandsaktivität einen OLS-Sprachtest der Europäischen Kommission ablegen. Dieser Test ist für ERASMUS-Geförderte verpflichtend, hat aber keinerlei Einfluss auf Ihre Bewerbung an der Gasthochschule. Die Aufforderung zum OLS-Sprachtest lösen Sie aus, indem Sie Ihre Workflow Schritte in Mobility Online bearbeiten.

Weiterführende Informationen zum OLS-Sprachtest

Online-Sprachkurs

 
Fröhliche Studierende

Sollte das Ergebnis des OLS-Sprachtests in der Fremdsprache unter dem B2-Niveau liegen, werden Sie einen OLS-Sprachkurs zugewiesen bekommen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit einen OLS-Sprachkurs in einer europäischen Sprache Ihres Gastlandes zu besuchen. Die Beantragung des OLS-Sprachkurses findet über die ERASMUS-Betreuerin statt.

Leitfaden OLS Sprachportal