Steuern und Rechnungslegung (M.A.)
Vollzeit
Masters of Arts
jedes Semester
3 Semester
Deutsch
Numerus Clausus

Studieninhalte
Der Master wird ab dem WS 2020/21 alleine von der HS Augsburg angeboten. Er bietet durch seine wissenschaftliche Fundierung und hohe Praxisorientierung eine professionelle Ausbildung auf diesem Gebiet. Die inhaltliche Ausrichtung des Masters deckt im Bereich Steuerlehre und Rechnungslegung das gesamte Spektrum der nationalen sowie die wesentlichen Inhalte der internationalen Regelungen ab.
Aufgrund des modularen Konzepts ist ein Einstieg sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich. Das Masterprogramm umfasst drei Semester. Die Vorlesungen finden stets an drei festen Tagen in der Woche statt. An den beiden anderen Tagen (Montag/Dienstag) haben Sie somit die Möglichkeit bereits wärend des Studiums praktische Erfahrungen zu sammeln und ggf. bereits die Zeiten der praktischen Tätigkeit als Voraussetzung für den Steuerberater zu sammeln (hierzu benötigen Sie eine inhaltlich einschlägige Tätigkeit auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mit mindestens 16 Wochenstunden).
Es besteht eine Kooperation mit dem Steuerrechtsinstitut Knoll. Während des Studiums erhalten Sie die Lehrbriefe und einen Zugang zur Lehrnplattform. Sollten Sie sich nach Abschluss des Masterprogrammes zu einem Kurs beim Steuerrechtsinstitut Knoll anmelden, so erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf die Kursgebühr.
https://www.knoll-steuer.com/?gclid=EAIaIQobChMIms2f_OOM7gIVideyCh13XQsgEAAYASAAEgL_LfD_BwE
Als Abschluss des Studiums erhalten Sie den akademischen Grad "Master of Arts (M.A.)". Der Studiengang ist seit dem WS 2014/15 durch ACQUIN akkreditiert und im WS 20/21 erfolgreich reakkreditiert worden.
Berufliche Perspektive
Möchten Sie später im Bereich der Steuerberatung oder Rechnungslegung arbeiten? Interessiert Sie eine Aufgabe in der Steuerabteilung großer Unternehmen? Oder streben Sie den Beruf des Wirtschaftsprüfers an?
Dann bereitet Sie der Masterstudiengang Steuern und Rechnungslegung systematisch auf die professionelle Übernahme komplexer Aufgaben im Bereich der Steuerlehre und Rechnungslegung vor. Durch die ausgezeichnete Vertiefung der Studienthemen steht Ihnen der Weg in die Berufsfelder der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung oder in die entsprechenden Fachabteilungen des Steuern- und Rechnungswesens in Unternehmen offen.
Bewerbung und Zulassung
Anmeldung zum Studium
Sofern Sie an dem Studiengang Master Steuern und Rechnungslegung interessiert sind und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie entweder die Online-Anmeldung oder den pdf-Bewerbungsbogen verwenden. Die Bewerbung erfolgt an der Hochschule Augsburg.
Als Unterlagen im Rahmen der Bewerbung werden benötigt:
- Unterschriebener Zulassungsantrag (bei Online-Bewerbung) bzw. pdf-Bewerbungsbogen
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
- Amtl. beglaubigte Kopie des Bachelor- bzw. Diplomzeugnisses (falls noch nicht vorhanden ein aktuelles Notenblatt)
- Exmatrikulationsbescheinigung (falls noch nicht vorhanden eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)
- Kopie vom Personalausweis bzw. Reisepass
- Tabellarischer Lebenslauf inkl. vollständiger Nachweise der praktischen Tätigkeit
- Motivationssschreiben
- Bei ausländischen Bewerbern: Nachweis über die Deutschkenntnisse (DSH, TestDaF mindestens auf C2 Niveau)
Eine fristgerechte und vollständige Bewerbung ist die Voraussetzung für eine Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (15. Juni bzw. 15. Dezember) können lediglich die Studenten, die bis zum Ablauf der Bewerbung noch keine 210 ECTS (bzw. bei sechs semestrigen Studiengängen 180 ECTS) erreicht haben, die Leistungsbestätigung für das abgelaufene Semester bis zum 1. August bzw. 15. Februar nachreichen (siehe hierzu auch FAQ „Kann ich mich auch bewerben, wenn ich die 210 ECTS / 180 ECTS noch nicht erreicht habe?"). Hierzu senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Bewerbernummer das eingescannte Dokument an [Bitte aktivieren Sie Javascript] und zudem ein Original an die Hochschule Augsburg.
Zusagen oder Absagen bzgl. des Studienplatzes werden bei Bewerbungen für das Wintersemester bis spätestens 15. August und bei Bewerbungen für das Sommersemester bis 25. Februar zunächst per Email bekannt geben.
FAQ
FAQs zum Studiengang Steuern und Rechnungslegung
Wann kann ich mich bewerben?
Der Studienbeginn ist sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester möglich. Für das Wintersemester ist die Bewerbungsfrist vom 2. Mai bis zum 15. Juni. "Für das Sommersemester ist eine Bewerbung vom 15. November bis 15. Dezember (Eingangsstempel) möglich." Die Bewerbungen sind ausschliesslich an das Studentenamt der Hochschule Augsburg zu richten.
Welche Abschlussnote brauche ich?
Um sich für den Studiengang bewerben zu können, brauchen Sie einen Bachelorabschlussnote von mindestens 3,0.
Die Abschlussnote alleine ist nicht maßgeblich für eine Zulassung. Allerdings stellt die Abschlussnote einen wesentlichen Bestandteil bei dem Verfahren zur Feststellung der studiengangsspezifischen Eignung dar (siehe Zulassungsbedingungen).
Kann man ohne Vorkenntnisse in das Masterprogramm einsteigen?
Nein. Ein einschlägiges Hochschulstudium sowie fundierte Vorkenntnisse in Steuerrecht und der Rechnungslegung ist Voraussetzung für die Zulassung (siehe Eignungsfeststellungsverfahren).
Brauche ich ein Motivationsschreiben?
Ja, ein Motivationsschreiben ist Bestandteil Ihrer Bewerbung.
Ist der Master als Teilzeitstudium möglich?
Die Möglichkeit zu einem Teilstudium besteht. Sie studieren dann 6 Semester an 1-2 Tagen die Woche.
Kann ich mich auch mit einem Abschluss mit weniger als 210 ECTS bewerben?
Ja, hier müssen Sie dann innerhalb des ersten Studienjahres eine sogenannte Nachqualifikation erbringen. I.d.R müssen Sie hierfür 18 Wochen Praktikum nachweisen (bereits erbrachte praktische Tätigkeiten werden berücksichtigt) und die Fächer der Blockwoche "Praxisseminar I und II" für den Studiengang International Management mit Erfolg belegen.
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich mein Studium noch nicht abgeschlossen habe (die 210 ECTS / 180 ECTS noch nicht erreicht habe)?
Ja, eine Bewerbung ist prinzipiell möglich. Sie müssen den Abschluss des Studiums dann bis spätestens zwölf Monate nach Studienbeginn nachweisen.
Ist der Studiengang ein berufsbegleitender Studiengang?
Nein. Der Aufwand für das Studium ist mit einer vollen Berufstätigkeit nicht vereinbar. Die Vorlesungszeiten sind tagsüber und an zwei bis drei Tagen pro Woche (Mittwoch bis Freitag).
Was kostet der Studiengang?
Der Studiengang ist grundsätzlich kostenfrei. Neben Ihren individuellen Aufwendungen entstehen lediglich Kosten für den Studentenwerksbeitrag, der in Augsburg ca. 135 Euro pro Semester beträgt und in dem ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr in Augsburg inbegriffen ist. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Studentenwerks Augsburg https://studentenwerk-augsburg.de/informationen/studentenwerksbeitrag/.
Welche Sprachkenntnisse muss ich bei der Bewerbung nachweisen?
Der Studiengang wird in deutscher Sprache gelehrt. Einzelne Lehrveranstaltungen können auch auf Englisch gelehrt werden. Bei einem deutschsprachigen Bachelorabschluss ist kein Sprachnachweis nötig.
Ausländische BewerberInnen müssen Deutschkenntnisse auf dem Level C2 nachweisen. Informationen dazu finden Sie in der Übersicht zu den anerkannten Deutschprüfungen.
Wie werden Sprachzertifikate angerechnet bzw. in die ABC-Stufen umgerechnet?
Siehe dazu die Informationen des Studentenamts. Zur ersten Orientierung können auch einschlägige Tabellen im Internet helfen.
Wie soll das Motivationsschreiben aussehen?
Das Motivationsschreiben soll deutlich werden lassen, welche persönlichen, fachlichen, wissenschaftlichen und/oder beruflichen Beweggründe für die Bewerbung ausschlaggebend sind. Der Umfang der Begründung für die Bewerbung sollte den Umfang von einer DIN A 4-Seite nicht überschreiten.
Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz habe?
Das Nachreichen von Unterlagen ist bis zum 15. Februar bzw. 1. August möglich. Die Zulassungsangebote werden dann bis spätestens 25. Februar bzw. 15 August verschickt.
Ist ein Auslandssemester vorgesehen?
Nein, ein Auslandssemester ist derzeit nicht vorgesehen. Ein individuelles Auslandssemester bedarf der Abstimmung mit der Studiengangleitung und der Genehmigung durch die Prüfungskommission.
Ist ein Praktikumssemester vorgesehen?
Nein, ein Praktikumssemester ist nicht vorgesehen. Durch die festen wöchentlichen Vorlesungszeiten (Mittwoch – Freitag ) ist allerdings eine studienbegleitende praktische Tätigkeit durchaus möglich und auch erwünscht.
Ist der Studiengang akkreditiert und qualitätsgesichert?
Ja, er ist in die Systemakkreditierung integriert und ist Teil des Qualitätsmanagements der Hochschule Augsburg.
Studienrelevante Downloads
Fachstudienberater
Hochschule Augsburg
(Vorsitzende der Prüfungskommission)
Prof. Dr. Kalina Kafadar
Telefon: +49 821 5586-2907
Studiengangkoordination
Telefon: | +49 821 5586-2916 |